Zuschuss

Förderung der Priesterausbildung (Erzbischöflicher Seminarfonds)

Die Stiftung unterstützt die Erzdiözese Freiburg bei der Ausbildung ihrer Priester durch Förderung des Betriebs des Erzbischöflichen Priesterseminars Collegium Borromaeum sowie den Unterhalt der für die Priesterausbildung bestimmten Gebäude.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Die Stiftung hat zum Zweck, die Erzdiözese Freiburg bei der Ausbildung der Priester finanziell zu unterstützen. Sie fördert den Betrieb des Erzbischöflichen Priesterseminars und den Unterhalt der für die Priesterausbildung bestimmten Gebäude und überlässt anderen kirchlichen Rechtsträgern unentgeltlich Grundstücke und Immobilien zur Erfüllung ihres kirchlichen Auftrags.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten des Priesterseminars
  • Unterhalt von Gebäuden
  • Überlassung von Grundstücken und Immobilien

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt inhaltlich, zeitlich und finanziell definiert
  • Vorhandene Eigenmittel und andere Zuschüsse sind zuerst einzusetzen
  • Erst nach 12 Monaten seit letzter Förderung erneute Antragstellung möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung
  2. Kostenberechnung und Finanzierungsvorschlag
  3. Unterschriebener Förderantrag

Beschreibung

Der Erzbischöfliche Seminarfonds fördert seit seiner Gründung im frühen 19. Jahrhundert die Ausbildung künftiger Priester:innen in der Erzdiözese Freiburg. Mit dem Schwerpunkt auf Bildung, Aus- & Weiterbildung unterstützt die Stiftung den Betrieb des Erzbischöflichen Priesterseminars Collegium Borromaeum in Freiburg sowie den Unterhalt der dafür vorgesehenen Gebäude. Darüber hinaus stellt sie anderen kirchlichen Rechtsträger:innen unentgeltlich Grundstücke und Immobilien zur Verfügung, um deren kirchliche Ausbildungs- und Verkündigungsaufgaben zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg, insbesondere an das Collegium Borromaeum und weitere kirchliche Träger, die für die Priesterausbildung verantwortlich sind.

Förderanträge können jederzeit vor Projektbeginn gestellt werden. Voraussetzung ist ein inhaltlich, zeitlich und finanziell klar definierter Antrag mit ausführlicher Projektbeschreibung, Kostenberechnung und Finanzierungsvorschlag sowie eigenes Einbringen vorhandener Mittel und bisheriger Zuschüsse. Nach einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung als Zuschuss in Einmal- oder Teilbeträgen, begleitend zur Vorlage von Rechnungen oder Kostenvoranschlägen. Eine erneute Antragstellung ist in der Regel frühestens zwölf Monate nach der letzten Förderung möglich. Gefördert werden Betriebskosten des Priesterseminars, Unterhaltsmaßnahmen an den Ausbildungsgebäuden sowie die Überlassung von Grundstücken und Immobilien. Ein abschließender Verwendungsnachweis mit Projektbericht und Abrechnung ist verpflichtend. Durch klare Förderrichtlinien und kontinuierliche Unterstützung leistet der Erzbischöfliche Seminarfonds einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der kirchlichen Priesterausbildung in der Region.

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