Förderung der Pro Musica Viva - Maria Strecker-Daelen Stiftung
Die Pro Musica Viva-Stiftung fördert zeitgenössische Musikprojekte im Großraum Rhein-Main sowie außereuropäische Musik. Unterstützt werden Komponist:innen, Autor:innen und Interpret:innen durch Stipendien, Projektzuwendungen und Fortbildungsförderung. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Monaten.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Komponist:innen, Autor:innen und Interpret:innen durch einmalige oder laufende Zuwendungen. Gefördert werden musikalische Produktionen und Publikationen, Stipendien zum Studium, theoretische und praktische Fortbildungsmaßnahmen, Forschungs- und Publikationsvorhaben sowie die Verleihung von Preisen.
Förderfähige Ausgaben
- Musikalische Produktionen
- Publikationen
- Stipendien
- Fortbildungsmaßnahmen
- Forschungsvorhaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Honorare für Kompositionsaufträge
- Pauschalausgaben (Büromieten, Gerätekosten, Personalkosten)
- Beihilfen zu Dissertationen
- Abgeschlossenes Projekt
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Förderbedingungen der Stiftung
- Antrag in deutscher Sprache
- Projektantrag maximal fünf Seiten
- Alle Unterlagen als PDF in einer Datei
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzantrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Pro Musica Viva – Maria Strecker-Daelen Stiftung unterstützt seit 1991 Komponist:innen, Autor:innen und Interpret:innen im Großraum Rhein-Main sowie im Bereich außereuropäischer Musik durch einmalige oder laufende Zuschüsse. Gefördert werden musikalische Produktionen, Publikationen, Stipendien für Studium und Fortbildung, theoretische und praktische Weiterbildungen sowie Forschungsvorhaben und Preise. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Institutionen in Hessen und Rheinland-Pfalz. Vorgaben für die Antragstellung umfassen einen auf Deutsch verfassten Projektantrag von maximal fünf Seiten, der gemeinsam mit Kurzantrag und Kosten- und Finanzierungsplan als ein PDF eingereicht wird. Honorare für Kompositionsaufträge, Pauschalausgaben und Beihilfen zu Dissertationen zählen zu den nicht förderfähigen Ausgaben.
Die Stiftung verfolgt das Ziel, bedürftige Talente im zeitgenössischen und Weltmusik-Bereich zu stärken und vergibt Fördermittel fortlaufend; Entscheidungen erfolgen in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Besonders im Fokus stehen Werke, die einst als «entartet» galten, ebenso wie innovative Forschungs- und Publikationsprojekte. Durch die Bereitstellung von Stipendien und Projektzuwendungen öffnet sich ein breites Spektrum für künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben im In- und Ausland. Interessierte Personen und Institutionen können jederzeit einen Antrag einreichen und somit einen Beitrag zur lebendigen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musiklandschaft leisten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.