Zuschuss

Förderung der qualifizierten Kurzzeitpflege (Übergangspflege)

Finanzielle Unterstützung für qualifizierte Kurzzeitpflege/Übergangspflege in Tirol unmittelbar nach Krankenhausaufenthalt. Ansuchen innerhalb von sechs Monaten nach Pflegebeginn möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Diese Förderung hat den Zweck, pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt eine finanzielle Unterstützung für eine qualifizierte Kurzzeitpflege/qualifizierte Nachsorge (Übergangspflege) in einer spezialisierten Pflegeeinrichtung zu gewähren, mit dem Ziel, dem pflegebedürftigen Menschen wieder eine häusliche Pflege und ein selbständiges Leben zu Hause ermöglichen zu können.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Voraussichtlich keine dauerstationäre Aufnahme in einem Alten- und Pflegeheim
  • Bezug von Pflegegeld nach Bundespflegegeldgesetz der Stufen 1 – 7 oder gestellter Pflegegeldantrag
  • Ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit der qualifizierten Kurzzeitpflege/qualifizierten Nachsorge

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über die Dauer der Inanspruchnahme der qualifizierten Kurzzeitpflege/qualifizierten Nachsorge
  2. Einkommensnachweise der pflege- oder betreuungsbedürftigen Person und ggf. des Partners
  3. Nachweis über Unterhaltsansprüche bzw. -verpflichtungen
  4. Kontoauszüge der letzten 6 Monate der pflege- oder betreuungsbedürftigen Person und ggf. des Partners
  5. Meldebestätigung
  6. Ärztliche Bestätigung über Notwendigkeit der qualifizierten Kurzzeitpflege/qualifizierten Nachsorge und Einschätzung zur Rückkehr in häusliche Pflege

Beschreibung

Die „Förderung der qualifizierten Kurzzeitpflege (Übergangspflege)“ des Landes Tirol richtet sich an pflege- und betreuungsbedürftige Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellten, die Pflegegeld der Stufen 1–7 beziehen oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Ziel dieser fortlaufenden Zuschussmaßnahme ist es, direkt nach einem Krankenhausaufenthalt den nahtlosen Übergang in eine spezialisierte Pflegeeinrichtung zu ermöglichen und so die Rückkehr in die häusliche Pflege sowie ein selbständiges Leben zu fördern. Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der qualifizierten Kurzzeitpflege eingebracht werden. Die Unterstützung erstreckt sich ausschließlich auf Einrichtungen in Tirol und wird als einmaliger Zuschuss gewährt.

Zuwendungsvoraussetzungen und Unterlagen
Förderberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die voraussichtlich nicht in eine dauerstationäre Versorgung wechseln und eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der qualifizierten Kurzzeitpflege vorlegen können. Zur Antragstellung sind unter anderem Nachweise über die Dauer der Inanspruchnahme, aktuelle Einkommens- und Kontoauszüge, eine Meldebestätigung sowie Dokumente zu Unterhaltsansprüchen erforderlich. Die vollständigen Unterlagen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege, einzureichen. Eine sorgfältige Vorbereitung sichert eine zügige Bearbeitung und stellt sicher, dass Betroffene die finanzielle Entlastung in der Übergangsphase schnell in Anspruch nehmen können.

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