Zuschuss

Förderung der R.SH hilft helfen-Stiftung (soziale Projekte in Schleswig-Holstein)

Formlose Antragstellung für soziale Projekte von gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein. Jede Spende fließt zu 100 % in die geförderten Projekte.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung sozialer Projekte von als gemeinnützig anerkannten Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts, die sich in ihrem Wirkungskreis auf Schleswig-Holstein beziehen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als gemeinnützige Organisation oder Körperschaft öffentlichen Rechts
  • Wirkungskreis des Projekts in Schleswig-Holstein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Förderantrag
  2. Detaillierte Projektbeschreibung
  3. Angabe der benötigten Fördermittel

Beschreibung

Die R.SH hilft helfen-Stiftung fördert soziale Initiativen und Projekte im gesamten Schleswig-Holstein. Als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kiel setzt sie das langjährige Engagement des Radiosenders R.SH fort und stellt allen eingehenden Spenden zu 100 % den geförderten Vorhaben zur Verfügung. Verwaltungskosten werden vollständig von R.SH getragen, wodurch jede Zuwendung direkt in gemeinnützige Projekte fließt. Der Stiftungsvorstand entscheidet eigenverantwortlich über die Anträge, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Förderberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts, deren Vorhaben einen klar definierten Wirkungskreis in Schleswig-Holstein aufweisen. Eine formlose Antragstellung ist jederzeit möglich und umfasst einen formlosen Förderantrag, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der benötigten Fördermittel. Nach Prüfung aller Unterlagen ergeht eine schriftliche Entscheidung seitens des Stiftungsvorstands. Dem Förderzusagen gehen keine Fristen entgegen, sodass Antragsteller:innen flexibel agieren können. Abweichungen vom Förderzweck sind umgehend schriftlich mitzuteilen, und ein Verwendungsnachweis – beispielsweise in Form von Berichten oder Fotodokumentationen – ist neun Monate nach Projektabschluss einzureichen. Im Falle unvollständiger Angaben, Nichtverwendung der Mittel innerhalb von neun Monaten oder eigenem Widerruf ist eine Rückerstattung vorgesehen.

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