Zuschuss

Förderung der Rivera-Stiftung (Bildungsförderung)

Die Rivera-Stiftung fördert Bildung über gemeinnützige Projektpartner im In- und Ausland, die mit finanzieller Hilfe neue Bildungsprojekte entwickeln.

Bildung Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Bildungsprojekten vornehmlich im Umkreis des Stiftungssitzes und in Entwicklungsländern durch finanzielle Zuwendungen zur Entwicklung neuer Projekte.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungskonforme Projekte (§ 2 Abs. 2)
  • Steuerliche Gemeinnützigkeit
  • Erfahrung im Projektgebiet
  • Gesicherte Projektfinanzierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Zeitplan

Bewertungskriterien

  • Aktueller Bedarf
  • Erfolgsaussichten
  • Fortführbarkeit nach Förderende
  • Multiplikatorpotential
  • Erfahrungen der Projektträger

Beschreibung

Die Rivera-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen durch unbefristete Zuschüsse zur Entwicklung innovativer Bildungsprojekte. Schwerpunkte liegen auf Aus- und Weiterbildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung im Umfeld des Stiftungssitzes und in ausgewählten Entwicklungsländern. Förderberechtigt sind ausschließlich steuerlich anerkannte, gemeinnützige Träger, die durch ihre Satzung (§ 2 Abs. 2) die Bildungsförderung in den genannten Feldern verankert haben. Ein nachgewiesener Bedarf im Projektgebiet sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung gehören zu den Voraussetzungen, um eine förderwürdige Maßnahme einzureichen. Dabei legt der Vorstand der Rivera-Stiftung besonderen Wert auf Erfolgsaussichten, Multiplikator:innen-Potenzial und die Fortführbarkeit über das Ende der Förderung hinaus.

Für die Antragstellung ist keine standardisierte Form vorgeschrieben; essenziell sind jedoch eine präzise Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan und ein verbindlicher Zeitplan. Zur Bewertung dienen neben dem aktuellen Bedarf auch Erfahrungen der Projektträger:innen und die Realisierbarkeit vor Ort. Dank der laufenden Antragsfristen können Interessierte jederzeit Anträge einreichen und kurzfristig über eine Zuwendung entscheiden. Halbjährliche Berichte sowie rechtzeitige Meldungen über Abweichungen sichern Transparenz und gewährleisten eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Stiftungsvorstand. Durch dieses Verfahren fördert die Rivera-Stiftung nachhaltig Bildung, stärkt lokale Akteur:innen und trägt dazu bei, neue Impulse in ländlichen Regionen und Partnerstaaten zu setzen.

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