Förderung der Rose-Stiftung (Projektförderung im Lübecker Raum)
Die Rose-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte im Stadtgebiet Lübeck und Lübecker Süden in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege, Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie gesundheitsbezogener Sport. Anträge sind jederzeit schriftlich unter Nutzung des offiziellen Förderantrags einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, Heimatpflege und Heimatkunde, kulturellen Zwecken, Jugend- und Altenhilfe sowie gesundheitsbezogenem Sport im Lübecker Raum.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Regionale Begrenzung: Stadtgebiet Lübeck
- Einreichung schriftlich (postalisch, per E-Mail oder persönlich)
- Verwendung des offiziellen Antragsformulars
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Tabellarische Auflistung der Einzelpositionen mit Gesamtkosten
- Angaben zur Finanzierung (Eigenmittel, öffentliche Mittel, Mitteln anderer Förderer)
- Anlagen mit weiteren relevanten Informationen
- Spendenbescheid
- Abrechnung
- Abschlussbericht
Bewertungskriterien
- Regionalbezug des Projekts
- Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
- Nachhaltigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Rose-Stiftung unterstützt fortlaufend gemeinnützige Vorhaben im Lübecker Stadtgebiet und im Lübecker Süden mit finanziellen Zuschüssen. Zielgerichtet gefördert werden Projekte aus den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Heimatpflege und Heimatkunde, Kunst und Kultur sowie Jugend- und Altenhilfe bis hin zu gesundheitsbezogenem Sport. Antragsteller:innen aus Vereinen, Initiativen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen können jederzeit einen schriftlichen Förderantrag einreichen. Voraussetzung ist die Nutzung des offiziellen Formulars, das gemeinsam mit Nachweisen zur Gemeinnützigkeit, einer detaillierten Kostenaufstellung und Angaben zur Gesamtfinanzierung einzureichen ist. Bewertet werden insbesondere der regionale Bezug des Projekts, die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken und die Nachhaltigkeit geplanter Maßnahmen.
Das Auswahlverfahren beginnt mit der Prüfung durch den Stiftungsvorstand, der die Anträge in regelmäßigen Sitzungen auf Passgenauigkeit zu den Stiftungszielen begutachtet. Bei positivem Votum erfolgt die Zuwendungszusage schriftlich, bei größeren Fördersummen gegebenenfalls nach einem persönlichen Kennenlerntermin vor Ort. Für den Erhalt der Mittel ist im Anschluss die fristgerechte Abgabe von Spendenbescheid, Abrechnung und Abschlussbericht verpflichtend. Die Stiftung legt großen Wert auf Transparenz und bittet darum, sie in die Öffentlichkeitsarbeit einzubinden, damit die Projektergebnisse gemeinsam mit Presse und Bevölkerung gewürdigt werden können. Durch diese umfassende Betreuung und Begleitung soll die Wirkung jeder Förderung im Lübecker Raum nachhaltig gesichert werden.
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