Förderung der Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung (allgemeine Projektförderung)
Die Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung fördert gemeinnützige Einrichtungen, Schulvereine und Initiativen in den Bereichen Bildung und Erziehung, Waldorfpädagogik, anthroposophisch orientierte Forschung, Kunst, Eurythmie, Medizin, Landwirtschaft und weitere anthroposophische Lebensfelder. Anträge sind jährlich bis Ende Oktober möglich und erfolgen mit dem bereitgestellten Formular.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Einrichtungen, Schulvereine, Initiativen und Projekte entsprechend den Zielen der Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung (u. a. Waldorfpädagogik), anthroposophisch orientierte Forschung, Kunst, Eurythmie, Medizin, Landwirtschaft sowie weiteren anthroposophischen Lebensfeldern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation
- Vorhaben entspricht den Stiftungszwecken
- Einreichung bis Ende Oktober eines Jahres
- Verwendung des offiziellen Antragsformulars
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aussagekräftige Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Aktueller Freistellungsbescheid
- Ggf. weitere Nachweise (z. B. Schülerzahlenentwicklung)
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Bewertungskriterien
- Stiftungszweckgemäßigkeit des Projekts
- Relevanz für Waldorfpädagogik und anthroposophische Lebensfelder
- Entscheidung im Rahmen der Jahreshauptversammlung
Beschreibung
Die Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Einrichtungen, Schulvereine und Initiativen, die sich in den Bereichen Bildung und Erziehung, Waldorfpädagogik, anthroposophisch orientierte Forschung, Kunst, Eurythmie, Medizin, Landwirtschaft sowie weiteren anthroposophischen Lebensfeldern engagieren. Mit jährlichen Zuwendungen als Zuschuss fördert die Stiftung Projekte, die innovative Lehr- und Forschungsansätze verfolgen, die künstlerische Entfaltung vorantreiben oder die regionale Entwicklung ländlicher Strukturen stärken. Der Förderungszeitraum orientiert sich am Haushaltsjahr der Stiftung; Anträge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres mithilfe des offiziellen Formulars eingereicht werden. Die Auswahl der Geförderten erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung auf Basis stiftungszweckgemäßer Projektkonzepte und ihrer Bedeutung für die anthroposophische Pädagogik und Lebensgestaltung.
Gemeinnützigkeit, Übereinstimmung mit den Stiftungszielen und fristgerechte Einreichung bilden die zentralen Zuwendungsvoraussetzungen. Antragstellende reichen eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den aktuellen Freistellungsbescheid ein; je nach Vorhaben können ergänzende Nachweise wie Schüler:innenzahlen erforderlich sein. Die Vergabe orientiert sich an der Zweckmäßigkeit sowie der potenziellen Wirkung der Vorhaben auf die Zielgruppen und die anthroposophische Gemeinschaft. Interessierte Einrichtungen erhalten das Antragsformular als PDF zum Herunterladen; vollständig ausgefüllte Unterlagen werden postalisch oder per E-Mail an die Stiftung übermittelt. Diese Förderung bietet engagierten Träger:innen die Chance, visionäre Konzepte umzusetzen und nachhaltige Impulse im pädagogischen, sozialen und kulturellen Sektor zu setzen.
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