Förderung der Sächsischen Stiftung für Medienausbildung (SSM)
Förderung von Forschungsvorhaben, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Stipendien und Wettbewerben im Medienbereich im Freistaat Sachsen. Anträge jährlich bis zum 15.08. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Sächsische Stiftung für Medienausbildung fördert gemeinnützig Wissenschaft und Forschung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Medien, Medienerziehung, Medienpädagogik und neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im Freistaat Sachsen. Zudem werden Stipendien und Wettbewerbe in diesen Bereichen unterstützt, um den Medienstandort Sachsen zu stärken und insbesondere Nachwuchskräften sowie Institutionen mit innovativen Ideen finanzielle Mittel zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Honorare
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Sachsen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Finanzierungsplan für Gesamtvorhaben gesichert
- Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Statuten des Antragstellers
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Inhaltliche Konzeption/Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Selbstdarstellung
- Aktuelle Eintragung im Vereins- oder Handelsregister
Bewertungskriterien
- Qualität des vorgelegten Konzepts
- Beitrag zur Attraktivität des Medienstandortes Sachsen
- Angemessenheit der beantragten Leistungen
Beschreibung
Die Sächsische Stiftung für Medienausbildung (SSM) unterstützt gemeinnützige Institutionen und Studierende im Freistaat Sachsen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Forschungsvorhaben, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Stipendien sowie Wettbewerbe im Bereich Medien, Medienpädagogik und neue Informations- und Kommunikationstechnologien. Förderungsvoraussetzungen sind der Sitz oder die Tätigkeit in Sachsen, der Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein gesicherter Finanzierungsplan sowie der Projektbeginn nach Bewilligung. Die Stiftung gewährt Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Personalkosten, Sach- und Reisekosten oder Honorare – und orientiert sich bei der Auswahl an der Qualität des eingereichten Konzepts, dem Beitrag zur Stärkung des Medienstandorts Sachsen sowie der Angemessenheit der beantragten Leistungen. Anträge können jährlich bis zum 15. August eingereicht werden; die Entscheidung trifft das Kuratorium im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Für die Antragstellung sind die Statuten oder Satzung des Antragstellenden, ein aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis, eine präzise Projektbeschreibung samt Zeit- und Finanzierungsplan, eine Selbstdarstellung sowie der Eintrag im Vereins- oder Handelsregister erforderlich. Die SSM fördert nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen und praxisorientierte Bildungsangebote, sondern ermöglicht auch Studierenden zinslose oder zinsverbilligte Darlehen für ein medienbezogenes Studium in Sachsen. Mit ihrem breit gefächerten Förderangebot zielt die Stiftung darauf ab, Nachwuchskräften und Institutionen innovative Konzepte zu erschließen, die langfristig zur Attraktivitätssteigerung des sächsischen Medienstandorts beitragen.
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