Förderung der Sächsischen Stiftung für Medienausbildung (SSM)
Die SSM fördert gemeinnützig Wissenschaft, Forschung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Medienbereich im Freistaat Sachsen. Förderfähig sind Forschungsvorhaben, Bildungsmaßnahmen, Stipendien und Wettbewerbe. Anträge jährlich bis 15.08. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Fördertätigkeit der Stiftung dient dem Zweck, die Wissenschaft und Forschung sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Medien, insbesondere der Medienerziehung, Medienpädagogik und der neuen Informations- und Kommunikationstechniken im Freistaat Sachsen in gemeinnütziger Weise zu fördern. Ziel ist, den Ausbildungsstand im Bereich der elektronischen Medien zu verbessern und die Attraktivität des Medienstandortes Sachsen zu steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Nachweis Drittförderung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vollfinanzierungen
- Bereits gestartete Vorhaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder ständiger Aufenthaltsort in Sachsen
- Gemeinnützigkeit bei Institutionen
- Vorlage eines detaillierten Konzepts mit Finanzplan
- Studierende ohne ausreichende finanzielle Mittel für Stipendien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detailliertes Konzept
- Finanzplan
- Nachweis über Drittförderung
- Sachstandsberichte (bei Stipendien)
Bewertungskriterien
- Qualität des Konzepts
- Beitrag zur Attraktivität des Medienstandortes Sachsen
- Angemessenheit der beantragten Leistungen
Beschreibung
Die Sächsische Stiftung für Medienausbildung (SSM) unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Studierende mit Wohnsitz in Sachsen bei Forschungsvorhaben, Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Stipendien und Wettbewerben im Medienbereich. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Medienerziehung, Medienpädagogik und neue Informations- und Kommunikationstechniken. Anträge auf nicht rückzahlbare Zuschüsse können jährlich bis zum 15. August eingereicht werden. Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben, Personalkosten und Sachkosten; eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % sowie ein gesicherter Finanzplan inklusive Nachweis Drittförderung sind Voraussetzung. Vollfinanzierungen und bereits gestartete Vorhaben sind ausgeschlossen. Die Stiftung übernimmt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, um Innovationen und den Ausbildungsstand im Freistaat Sachsen zu stärken.*
Bei der Auswahl entscheidet die Qualität des Konzepts, der Beitrag zur Attraktivität des Medienstandorts Sachsen und die Angemessenheit der beantragten Leistungen. Für Stipendien gelten besondere Vergabekriterien: Nachweis mangelnder finanzieller Mittel, Qualifikation und ständiger Aufenthalt in Sachsen. Wettbewerbe und Preisverleihungen werden gefördert, sofern sie dem Nachwuchs in den genannten Feldern dienen und ihr Konzept klare Zielsetzungen, Auswahlverfahren und Budgetpläne enthält. Die Stiftung setzt auf Transparenz und Wirtschaftlichkeit: Auszahlung von Teilbeträgen erfolgt erst nach Nachweis der Verwendung, und Ergebnisse müssen kostenfrei zugänglich gemacht werden. Das Kuratorium entscheidet über die Vergabe im Rahmen der verfügbaren Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dokumente wie detailliertes Konzept, Finanzplan und Nachweise sind in mehrfacher Ausfertigung einzureichen.*
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