Zuschuss

Förderung der Saxonia-Freiberg-Stiftung

Die Saxonia-Freiberg-Stiftung fördert in der Region Mittelsachsen das berg- und hüttenmännische Brauchtum sowie die zugehörigen Frömmigkeitstraditionen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zur Erforschung, Pflege und Erhaltung des berg- und hüttenmännischen Brauchtums und der berg- und hüttenmännischen Frömmigkeitstraditionen in der Region Freiberg/Mittelsachsen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Projektdurchführung in der Region Mittelsachsen
  • Gemeinnützigkeit laut Freistellungsbescheid
  • Aktivitäten zur Erforschung, Pflege oder Erhaltung des berg- und hüttenmännischen Brauchtums

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Bezug zum berg- und hüttenmännischen Brauchtum
  • Regionaler Bezug Mittelsachsen
  • Klarheit und Plausibilität des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die Saxonia-Freiberg-Stiftung unterstützt gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und sonstige Non-Profit-Institutionen in Mittelsachsen, die sich der Erforschung, Pflege und Erhaltung des berg- und hüttenmännischen Brauchtums sowie der zugehörigen Frömmigkeitstraditionen widmen. Gefördert werden Projekte mit klarem regionalen Bezug zu Freiberg/Mittelsachsen, die kulturhistorische Aspekte des Montanwesens aufgreifen und durch einen transparenten Finanzierungsplan überzeugen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Vorhaben, die der Dokumentation, Restaurierung und Vermittlung montanistischer Überlieferungen dienen – etwa Traditionspflege in Bergmusikkorps, musealer Aufarbeitung historischer Berghüttenanlagen oder Publikationen zur Montangeschichte.

Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Voraussetzung ist der Sitz oder die Projektdurchführung in der Region Mittelsachsen sowie die Vorlage eines Freistellungsbescheids zur Gemeinnützigkeit. Einzureichen sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan und der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe des Bezugs zum berg- und hüttenmännischen Brauchtum, des regionalen Bezugs und der Plausibilität des Finanzierungsplans. Zusätzlich vergeben die Verantwortlichen jährlich einen mit 1.000 Euro dotierten Förderpreis; der Einsendeschluss hierfür ist der 31. März. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht, Förderentscheidungen werden nach satzungsgemäßen Kriterien getroffen.

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