Zuschuss

Förderung der SBV-Stiftung Helmut Schumann (allgemeine Projekt- und Einzelfallförderung)

Die SBV-Stiftung Helmut Schumann unterstützt generationenübergreifende Nachbarschafts- und Gemeinschaftsprojekte in Flensburg sowie hilfsbedürftige Privatpersonen. Anträge können jederzeit formlos eingereicht werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Die Stiftung fördert genossenschaftliche Gemeinschaft in Flensburger Quartieren, stärkt das Miteinander und verbessert die Situation sozial Benachteiligter durch finanzielle Unterstützung von Projekten, Veranstaltungen und Einzelfällen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort oder Wohnsitz in Flensburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag
  2. Konkrete Schilderung des Anliegens
  3. Benötigte Fördersumme

Bewertungskriterien

  • Entscheidung durch Stiftungsvorstand nach Dringlichkeit und Gemeinwohlbeitrag

Beschreibung

Die SBV-Stiftung Helmut Schumann fördert generationenübergreifende Nachbarschafts- und Gemeinschaftsinitiativen in Flensburg und unterstützt darüber hinaus hilfsbedürftige Privatpersonen. In den Förderbereichen Soziales, Kinder- und Jugendarbeit sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie werden Projekte, Veranstaltungen und Einzelfallhilfen als Zuschuss bezuschusst. Ziel der Stiftung ist es, das Miteinander in den Quartieren zu stärken, genossenschaftliche Gemeinschaft zu fördern und die Lebensbedingungen sozial benachteiligter Menschen durch finanzielle Zuwendungen nachhaltig zu verbessern. Eine kontinuierliche Antragsmöglichkeit erlaubt es Vereinen, sozialen Institutionen und Einzelpersonen, Fördervorhaben jederzeit vorzustellen. Die Entscheidungsfindung obliegt dem Stiftungsvorstand, der die Anträge nach Dringlichkeit und Gemeinwohlbeitrag bewertet.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Einwohner:innen mit Wohnsitz in Flensburg. Um Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen, genügt ein formloser Antrag mit einer konkreten Schilderung des Anliegens und der gewünschten Fördersumme. Die Stiftung legt Wert auf überschaubare Projektbeschreibungen und eine transparente Kostenschätzung. Eine Frist für Anträge besteht nicht, Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Die Vergabeentscheidung erfolgt unabhängig von Nationalität und berücksichtigt insbesondere generationenübergreifende Initiativen sowie Angebote für Senior:innen, Jugendgruppen und Familien. Durch dieses offene Verfahren können Bürger:innen und Vereine in Schleswig-Holstein dazu beitragen, einen lebendigen sozialen Zusammenhalt in den Flensburger Quartieren zu bewirken und nachhaltige Impulse für das Gemeinwesen zu setzen.

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