Förderung der Seelsorgestiftung Oberfranken (Seelsorgeprojekte im Kirchenkreis Bayreuth)
Die Seelsorgestiftung Oberfranken fördert Seelsorgeprojekte im Kirchenkreis Bayreuth, insbesondere den Erhalt der Telefonseelsorge Ostoberfranken/Bayreuth sowie Projekte in Kirchengemeinden, Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Notfall- und Seniorenheimseelsorge. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist es, die Seelsorge im Kirchenkreis Bayreuth zu fördern. Dies umfasst vor allem den Erhalt der Telefonseelsorgestelle Ostoberfranken/Bayreuth sowie die Unterstützung weiterer Seelsorgebereiche in Kirchengemeinden, Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Seniorenheimen, im Katastrophenschutz und für Touristen durch personelle Zuschüsse und technische bzw. organisatorische Ausstattung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkostenzuschüsse
- Technische Ausstattung
- Organisatorische Ausstattung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Beschreibung
Die Seelsorgestiftung Oberfranken unterstützt kontinuierlich Projekte der Seelsorge im Kirchenkreis Bayreuth mit dem Ziel, seelsorgliche Angebote in vielfältigen Bereichen aufrechtzuerhalten und auszubauen. Im Mittelpunkt der Förderung steht die Telefonseelsorge Ostoberfranken/Bayreuth, deren Erhalt durch Personalkostenzuschüsse sichergestellt wird. Darüber hinaus werden Initiativen in Kirchengemeinden, Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten sowie in der Notfall-, Seniorenheim- und Tourismusseelsorge bedacht. Ebenso können Seelsorgeeinsätze im Katastrophenschutz gefördert werden, um Menschen in Ausnahmesituationen wertvolle Begleitung und Beratung zu ermöglichen. Anträge sind jederzeit möglich, wodurch eine zeitnahe und unbürokratische Unterstützung gewährleistet ist.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine aus dem Kirchenkreis Bayreuth. Gefördert werden insbesondere diakonische Träger und Einrichtungen, die in den genannten Bereichen tätig sind. Zuschüsse können sowohl für Personalkosten als auch für technische und organisatorische Ausstattungen beantragt werden. So trägt die Stiftung dazu bei, dass Seelsorger:innen überall dort handlungsfähig bleiben, wo seelsorglicher Beistand dringend benötigt wird. Die Förderung bietet damit eine wichtige finanzielle Basis, um das Angebot der telefonischen und vor Ort geleisteten Seelsorge dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln.
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