Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Zuschuss für Projekte zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Anträge müssen mindestens 12 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen unterstützt Projekte zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben sowie zur Stärkung der Selbsthilfe und fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche und juristische Personen im Bereich der Behindertenhilfe
- Keine unmittelbare Finanzierungsverpflichtung durch einen gesetzlich zuständigen Leistungsträger
- Neues Angebot oder grundlegende Erweiterung eines Projektes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Projekte zur Selbsthilfe, fachlichen Weiterentwicklung sowie Veranstaltungen, Bildungs- und Vernetzungsmaßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Auszahlungsantrag
- Verwendungsnachweis/vorläufiger Verwendungsnachweis
- Publizitätserklärung
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen stellt im Rahmen eines Zuschussprogramms Fördermittel bereit, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu stärken. Eingereichte Projektvorhaben sollen neue oder erweiterte Angebote zur inklusiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Selbsthilfe, auf fachlicher Weiterentwicklung bestehender Dienste und auf offenen Angeboten wie Begegnungstagen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Bildungs- und Vernetzungsmaßnahmen. Durch die Kombination von sozialen, gesundheitlichen und arbeitsbezogenen Förderbereichen werden Synergien geschaffen, die nachhaltige Impulse für inklusive Strukturen in Sachsen setzen.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, darunter öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine im Bereich der Behindertenhilfe. Anträge müssen mindestens zwölf Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden; je nach Teilbereich gelten zudem feste Jahresschlussfristen (30. September, 31. Oktober, 30. November). Die Förderung in Form eines Zuschusses deckt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachkosten ab und kann für eine Projektdauer von bis zu 36 Monaten gewährt werden. Erforderliche Antragsunterlagen umfassen das Förderantragsformular, den Auszahlungsantrag, Verwendungsnachweise beziehungsweise vorläufige Verwendungsnachweise sowie eine Publizitätserklärung. Durch diese Unterstützung erhalten Projektträger:innen umfassende Planungssicherheit und finanzielle Ressourcen, um inklusive Angebote nachhaltig aufzubauen und weiterzuentwickeln.
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