Zuschuss

Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

Förderung einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien. Ziel ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit und die Sicherstellung der satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung der Entscheidungen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 75.000 € pro Jahr

Förderziel

Gewährleistung der Unabhängigkeit von Selbstkontrolleinrichtungen im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien und Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Als Förderungswerber:in kommt eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien in Betracht.
  • Schriftliches Ansuchen mit folgenden Unterlagen:
  • Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis
  • Ein von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer geprüftes Verzeichnis aller im vorangegangenen Jahr entstandenen Kosten und Erträge und ein Vermögensverzeichnis
  • Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Jahr
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis
  2. Geprüfte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensverzeichnis
  3. Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Jahr
  4. Ausblick auf das begonnene Jahr (Erwartete Ausgaben, Einnahmen, Organisations- und Personalplan, Vermögens- und Schuldenübersicht)

Beschreibung

Die Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation in Medien unterstützt anerkannte Selbstregulierungseinrichtungen mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit zu wahren und die satzungsgemäßen Aufgaben sowie eine wirksame Umsetzung ihrer Beschlüsse sicherzustellen. Mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 75.000 € werden Institutionen finanziert, die eine breite Repräsentanz betroffener Berufsgruppen gewährleisten und Transparenz bei Entscheidungsgrundlagen, Verfahrensweisen und Durchsetzungsmechanismen bieten. Durch diese kontinuierliche Förderung wird sichergestellt, dass die kommerzielle Kommunikation in Wien hohen ethischen Standards folgt und Verbraucher:innen sowie Wirtschaftspartner:innen gleichermaßen geschützt werden. Anträge auf die Unterstützung können unbegrenzt und jederzeit eingereicht werden.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine oder Interessenverbände, die eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle repräsentieren. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein schriftliches Ansuchen, dem Vereinsstatuten mit Mitgliederverzeichnis, eine von einer Wirtschaftsprüfer:in geprüfte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensverzeichnis, ein Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Jahr sowie ein Ausblick auf das laufende Jahr (Erwartungen zu Ausgaben, Einnahmen, Organisations- und Personalstruktur sowie Vermögens- und Schuldenübersicht) beizulegen sind. Die Fördermittel werden als direkte Zuschüsse gewährt und unterliegen den Bestimmungen des § 33 KommAustria-Gesetz. Träger der Förderung ist das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport mit Sitz in Wien. Eine genaue Prüfung der eingereichten Unterlagen garantiert die zielgerichtete Vergabe der Mittel an jene Institutionen, die zur Stärkung der Selbstkontrolle im Medienbereich beitragen.

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