Zuschuss

Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation

Förderung anerkannter Selbstkontrolleinrichtungen der kommerziellen Kommunikation in Medien zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit und Wahrnehmung satzungsgemäßer Aufgaben. Auszahlungen bis zu 100.000 € pro Jahr.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 100.000 € pro Jahr

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit der anerkannten Selbstkontrolleinrichtung im Bereich der kommerziellen Kommunikation und die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation
  • Breite Repräsentanz der betroffenen Berufsgruppen
  • Transparenz in Entscheidungsgrundlagen, Verfahren und Durchsetzung

Beschreibung

Die Förderinitiative unterstützt anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen im Bereich der kommerziellen Kommunikation in österreichischen Medien, um deren Unabhängigkeit nachhaltig zu sichern. Gefördert wird die Wahrnehmung satzungsgemäßer Aufgaben sowie die wirksame Durchsetzung von Entscheidungen und Beschlüssen. Durch eine jährliche Förderung von bis zu 100.000 € wird gewährleistet, dass Selbstkontrolleinrichtungen ihre Kontrollfunktionen transparent und kompetent ausüben können. Die kontinuierliche Finanzierungsoption ermöglicht eine langfristige Planung und Stärkung der Selbstregulierung.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und sonstige Körperschaften, die als Selbstkontrolleinrichtung im Bereich der kommerziellen Kommunikation anerkannt sind. Wesentliche Voraussetzungen sind eine breite Repräsentanz der betroffenen Berufsgruppen sowie Transparenz hinsichtlich Entscheidungsgrundlagen, Verfahrensabläufen und Durchsetzungsmechanismen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, wodurch Einrichtungen jede Zeit die Förderung beantragen können. Zielgruppe sind insbesondere jene Selbstkontrolleinrichtungen, die eine ausgewogene Beteiligung relevanter Stakeholder sicherstellen und ihre Unabhängigkeit gegenüber wirtschaftlichen und politischen Einflüssen wahren. Durch diese Förderung trägt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wesentlich dazu bei, dass ethische Standards in der Medienwirtschaft effektiv umgesetzt werden.

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