Zuschuss

Förderung der Servicestelle für Kinderbetreuung, Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren

Das Land Vorarlberg fördert die Servicestelle für Kinderbetreuung, Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren in Vorarlberg mit Personal- und Sachleistungen (Beratung, Informationsdrehscheibe). Gültig von 01.01.2020 bis Ausschöpfung des Volumens. Endabrechnung inkl. Originalbelege bis 10.01. des Folgejahres.

Kinder und Jugendliche Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung der Servicestelle für Kinderbetreuung, Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren in Vorarlberg in Form von Personal- und Sachleistungen zur Beratung von Einrichtungen und als Anlaufstelle/Informationsdrehscheibe.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachleistungen
  • Beratung und Informationsdienst

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung einer Kostenauflistung über die Ausgaben
  • Vorlage von Originalbelegen der getätigten Ausgaben
  • Endabrechnung inkl. Originalbelege bis 10.01. des Folgejahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenauflistung
  2. Originalbelege

Beschreibung

Die Landesregierung von Vorarlberg fördert die Servicestelle für Kinderbetreuung, Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren in Form von Personal- und Sachleistungen als zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe. Über Mailkontakt, Telefondienst und die offizielle Homepage berät sie Träger:innen und Mitarbeitende fachkundig. Qualifizierte Expert:innen unterstützen in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Beratung, Arbeit & Soziales sowie Unternehmensfinanzierung. Das Förderziel liegt in der nachhaltigen Qualitätssicherung und Weiterentwicklung frühpädagogischer Angebote in ganz Vorarlberg, um eine umfassende Betreuung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und aktuelle Bedarfe zeitnah aufzugreifen.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen in Vorarlberg, die im Bereich Kinderbetreuung, Spielgruppen oder Eltern-Kind-Zentren tätig sind. Die Maßnahme wird als Zuschuss gewährt und ist fortlaufend von 01.01.2020 bis zur Ausschöpfung des Volumens beantragbar. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sachleistungen sowie Beratungs- und Informationsdienstleistungen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Unterstützung gewährleistet ist. Die Servicestelle agiert als Infoline für administrative Herausforderungen, Förderberatung und rechtliche Fragestellungen im Elementarbereich. Voraussetzungen sind eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die Vorlage von Originalbelegen; die Endabrechnung muss bis zum 10. Januar des Folgejahres erfolgen. Die Kontrolle erfolgt im Zuge der Endabrechnung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung auf Basis der Allgemeinen Förderungsrichtlinie (AFRL). Auf diese Weise profitieren Träger:innen und Mitarbeitende von verlässlichen Fördermitteln und einer zentralen Beratungsinfrastruktur für pädagogische und organisatorische Fragestellungen.

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