Zuschuss

Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern

Zuschussprogramm des Landes Brandenburg zur Förderung besonders tiergerechter Sommerweidehaltung von Milchrindern und Mastrindern. Anträge für das Folgejahr sind jährlich bis zum 1. Dezember einzureichen (für 2024 bis 30.06.2024).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 60 € je Großvieheinheit pro Jahr
Projektstart ab: 03.04.2023
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren in der Nutztierhaltung zur Anpassung der Produktionsverfahren an die Anforderungen an nachhaltige Agrarproduktion, Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Gewährleistung des Tierschutzes.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte und Tiere müssen sich im Land Brandenburg befinden
  • Weidegang der geförderten Tiere an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Monaten (01.05.–30.11.) täglich mit freiem Zugang zu Tränke
  • Milchrinder dürfen zum Melken in den Stall geholt werden
  • Vorhaben im Rahmen der Agrar-De-minimis-VO ausgeschlossen bis Notifizierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag zur Richtlinie Sommerweidehaltung von Rindern
  2. Hinweise zur Richtlinie und zum Antrag
  3. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  4. Weidetagebuch
  5. Stalltagebuch
  6. Tierbestandsnachweis
  7. Verwendungsnachweis Indikatoren Monatsmeldungen Rinder

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Unternehmen im Bereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung mit einem Zuschuss in Höhe von 60 € je Großvieheinheit (GVE) pro Jahr, um besonders tiergerechte Haltungsverfahren in der Nutztierhaltung zu fördern. Gefördert werden Milchrinder (weibliche Rinder ab 6 Monaten) und Mastrinder, die in fünf aufeinanderfolgenden Monaten (01.05.–30.11.) täglich Weidegang mit freiem Zugang zu Tränke erhalten. Voraussetzung ist, dass Betriebsstätte und Tiere im Land Brandenburg liegen. Die Maßnahme erstreckt sich über einen Verpflichtungszeitraum von zwölf Monaten; Anträge müssen jährlich bis zum 1. Dezember (für das Jahr 2024 bis 30.06.2024) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Förderbeträge unter 500 € werden nicht ausgezahlt, die Obergrenze beträgt 20.000 € pro Betrieb und Jahr. Die Finanzierung erfolgt als Festbetragszuschuss im Rahmen der Projektförderung gemäß Agrar-De-minimis-VO.

Ziel der Maßnahme ist die Anpassung an steigende Anforderungen an eine nachhaltige Agrarproduktion, die Sicherung natürlicher Ressourcen und die Gewährleistung des Tierschutzes. Der Ablauf umfasst die jährliche Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sowie die termingerechte Vorlage zahlungsrelevanter Unterlagen: Antragsformular, Richtlinienhinweise, Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“, Weide- und Stalltagebuch, Tierbestandsnachweis und Monatsmeldungen Rinder als Verwendungsnachweis. Durch die Förderung werden Anreize geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit tierwohlorientierter Betriebe zu stärken und eine tiergerechte Sommerweidehaltung langfristig zu etablieren.

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