Förderung der Sparkassen-Stiftung für Soziales und Umwelt
Die Sparkassen-Stiftung für Soziales und Umwelt fördert seit 2002 Projekte in der Jugendarbeit, im Natur- und Umweltschutz sowie im Tierschutz und unterstützt karitative Einrichtungen mit Sachmitteln. Anträge können halbjährlich zum 31.03.2026 und 30.09.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit, im Natur- und Umweltschutz, in der Landschaftspflege, in der Umweltbildung und Umwelterziehung, im Tierschutz sowie zur Beschaffung von Sachmitteln für wohltätige und karitative Einrichtungen (z. B. Alten-, Pflege- und Obdachlosenheime).
Förderfähige Ausgaben
- Sachmittel
- Projektbezogene Ausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort im Landkreis Mittelsachsen
- Vorliegen eines Freistellungsbescheids (gemeinnütziger Status)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf finanzielle Unterstützung
- Freistellungsbescheid
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Satzungszwecken
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Nutzen für die Zielgruppe
Beschreibung
Die Sparkassen-Stiftung für Soziales und Umwelt unterstützt seit 2002 gemeinnützige Initiativen in Sachsen mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendarbeit, Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung sowie seit Herbst 2024 auch Tierschutzprojekte. Förderanträge können von Vereinen, Interessenverbänden, öffentlichen und Bildungseinrichtungen eingereicht werden, sofern der Projektstandort im Landkreis Mittelsachsen liegt und ein aktueller Freistellungsbescheid vorliegt. Dabei werden sowohl projektbezogene Ausgaben als auch Sachmittel für karitative Einrichtungen wie Alten-, Pflege- oder Obdachlosenheime gefördert. Die Stiftung zielt darauf ab, nachhaltige Vorhaben zu stärken, die einen spürbaren Nutzen für die jeweilige Zielgruppe entfalten und im Einklang mit den Satzungszwecken stehen.
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt halbjährlich mit Stichtagen am 31.03.2026 und 30.09.2026. Antragstellende legen einen vollständigen Antrag auf finanzielle Unterstützung, Freistellungsbescheid, Satzung und Vereinsregisterauszug vor. Die Auswahlkriterien umfassen Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, Nachhaltigkeitsaspekte sowie den konkreten Nutzen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Senior:innen oder Wohnungslose. Geförderte Projekte werden im Rahmen der Arbeit & Soziales, Energieeffizienz & Klimaschutz, Aus- & Weiterbildung sowie Umwelt- und Tierschutz realisiert. Interessierte Organisationen erhalten durch die Sparkassen-Stiftung nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch wertvolle Impulse für langfristiges Engagement im Sozial- und Umweltbereich.
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