Förderung der Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau
Die Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau unterstützt gemeinnützige Projekte in Kunst, Kultur, Jugend und Sport im Kreis Groß-Gerau. Fortlaufende Antragsmöglichkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung verfolgt das Ziel, Maßnahmen und Veranstaltungen im Bereich Kunst, Kultur, Jugend und Sport im Kreis Groß-Gerau zu unterstützen und den Stiftungszweck zu erfüllen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
- Personalkosten (inklusive Fortbildungskosten)
- Zuschüsse zum Erwerb von Kunstgegenständen
- Rein wissenschaftliche Vorhaben
- Zuschüsse zum Druck von Publikationen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige juristische Person
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheinigung)
- Projektmaßnahmen im Kreis Groß-Gerau im Bereich Kunst, Kultur, Jugend oder Sport
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Freistellungsbescheinigung
Beschreibung
Die Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau fördert seit ihrer Gründung 1985 gemeinnützige Projekte im Kreis Groß-Gerau und hat seither mehr als 3 Millionen Euro an Zuschüssen vergeben. Mit fortlaufender Antragsmöglichkeit richtet sich das Programm gezielt an Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen, die kulturelle, künstlerische sowie sportliche Angebote im Landkreis umsetzen. Im Fokus stehen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, Musik- und Medienprojekte, kulturelle Veranstaltungen sowie Bewegungsinitiativen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die regionale Vielfalt bereichern.
Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Organisationen mit aktueller Freistellungsbescheinigung. Förderfähig sind Projektmaßnahmen im Kreis Groß-Gerau in den genannten Themenfeldern. Nicht förderbar sind u. a. Personalkosten, bereits abgeschlossene Vorhaben, der Druck von Publikationen, der Erwerb von Kunstgegenständen sowie rein wissenschaftliche Studien und kommerzielle Angebote. Erforderlich für die Antragstellung sind ein schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Sparkassen-Stiftung prüft alle eingehenden Unterlagen zeitnah und gewährt Zuschüsse gemäß den geltenden Förderleitlinien, um nachhaltig Engagement und Kreativität vor Ort zu unterstützen.
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