Förderung der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein (Kunst, Kultur und Denkmalpflege)
Die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein fördert landesweit gemeinnützige Vereine und Institutionen in Schleswig-Holstein in den Bereichen Kunst, Kultur und Denkmalpflege. Anträge können jederzeit per Post oder E-Mail eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kunst- und Kulturprojekten sowie Maßnahmen der Denkmalpflege in Schleswig-Holstein zur Stärkung des gemeinnützigen Engagements und Erhalt historischer Baudenkmäler.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Veranstaltungen
- Herausgabe von Publikationen
- Erhalt und Wiederherstellung von Baudenkmälern
Nicht förderfähige Ausgaben
- Deckung von allgemeinen, laufenden Kosten
- Förderung rein wissenschaftlicher Vorhaben
- Filmförderung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Schleswig-Holstein
- Anerkennung als gemeinnützige Organisation (Freistellungsbescheid)
- Bezug zur Kunst, Kultur oder Denkmalpflege
- Kostennachweis und Finanzierungsplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Freistellungsbescheid
- Bestätigung der Anerkennung der Förderleitlinien
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Darstellung des Vorhabens
Bewertungskriterien
- Qualität des Projekts
- Bezug zu Schleswig-Holstein
- Eigenmittelnachweis
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein unterstützt gemeinnützige Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Schleswig-Holstein bei der Realisierung von Kunst-, Kultur- und Denkmalpflegeprojekten. Fördermittel stehen fortlaufend als Zuschuss zur Verfügung und richten sich ausschließlich an anerkannte gemeinnützige Organisationen. Schwerpunkte liegen auf der Durchführung von Ausstellungen, Konzerten, Publikationsvorhaben sowie dem Erhalt und der Wiederherstellung denkmalgeschützter Bauwerke. Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Land und der langfristige Erhalt historischer Bauzeugnisse, um kulturelle Vielfalt und regionale Identität zu fördern.
Voraussetzung für eine Antragstellung sind der Nachweis eines aktuellen Freistellungsbescheids, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die inhaltliche Verankerung des Vorhabens in den Bereichen Kunst, Kultur oder Denkmalpflege. Gefördert werden Aufwendungen für Veranstaltungen, Publikationen und bauliche Denkmalmaßnahmen; allgemeine Betriebskosten, wissenschaftliche Forschungsvorhaben und Filmproduktionen sind ausgeschlossen. Die Einreichung erfolgt jederzeit formlos per Post oder E-Mail, inklusive ausgefülltem Antragsformular, Freistellungsbescheid, Bestätigung der Förderleitlinien und Projektbeschreibung. Die Auswahl orientiert sich an der Qualität des Vorhabens, dem lokalen Bezug zum Land Schleswig-Holstein und dem Nachweis eigener Mittel. Ein formloser schriftlicher Verwendungsnachweis ist nach Projektabschluss vorzulegen.
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