Zuschuss

Förderung der Sparkassenstiftung Sömmerda

Förderung für gemeinnützige Projekte im Landkreis Sömmerda in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Umwelt-/Naturschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe sowie Gesundheits- und Wohlfahrtswesen. Antragsfristen jeweils 15.09.2026 und 15.02.2027.

Kultur Bauten und Denkmalschutz Sport Soziales Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Lebensqualität im Landkreis Sömmerda in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Heimatpflege, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Sport, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Personal- und Sachkosten
  • Reine Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, die nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Förderzweck zugutekommen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektsitz im Landkreis Sömmerda
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
  • Angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung
  • Keine Förderung bereits abgeschlossener oder weit vorangeschrittener Projekte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anfrageformular
  2. Steuerfreistellungsbescheid
  3. Konzepte, Kostenvoranschläge oder Gutachten

Bewertungskriterien

  • Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
  • Regionale Bedeutung oder Ausstrahlung
  • Angemessene Eigenbeteiligung

Beschreibung

Die Sparkassenstiftung Sömmerda unterstützt gemeinnützige Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Projektvorhaben im Landkreis Sömmerda. In den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Heimatpflege, Wissenschaft und Forschung, Umwelt-/Naturschutz, Sport, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe sowie Gesundheits- und Wohlfahrtswesen fördert sie jährlich rund 40 Maßnahmen. Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und die Steigerung der Lebensqualität vor Ort. Als Zuschussgeberin stellt die Stiftung finanzielle Mittel aus ihrem Kapital bereit und gewährt Förderungen jeweils zum 15. September 2026 und 15. Februar 2027.

Für eine Antragstellung sind ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts, ein ausgefülltes Anfrageformular sowie Konzepte, Kostenvoranschläge oder Gutachten vorzulegen. Eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung ist Voraussetzung; laufende Personal- und Sachkosten sowie reine Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ohne unmittelbaren gemeinnützigen Bezug können nicht gefördert werden. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie regionaler Bedeutung, Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und verhältnismäßiger Eigenmittelquote. Das Kuratorium tagt zweimal jährlich, um die eingegangenen Anfragen zu prüfen. Mit ihrer Förderung möchte die Stiftung beispielgebende Projekte sichtbar machen und Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region setzen. Interessierte Organisationen erhalten alle nötigen Unterlagen direkt von der Stiftung und können so ihre Vorhaben effizient und professionell realisieren.

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