Förderung der Sparkassenstiftung Sömmerda
Die Sparkassenstiftung Sömmerda unterstützt gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Sport und Soziales zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Sömmerda.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, bürgerschaftliches Engagement in der Region zu stärken, indem abgeschlossene Einzelprojekte mit regionaler Bedeutung unterstützt werden. Voraussetzung ist zudem eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten
- Bau- oder Sanierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss im Landkreis Sömmerda durchgeführt werden
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Angemessene Eigenbeteiligung erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anfrageformular
- Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
- Konzepte
- Kostenvoranschläge
- Gutachten
Bewertungskriterien
- Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
- Regionale Bedeutung des Projekts
- Angemessene Eigenbeteiligung
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung Sömmerda fördert seit ihrer Gründung gemeinnützige Projekte mit regionaler Bedeutung, die das bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Sömmerda stärken. Diese Förderung, die als Zuschuss gewährt wird, richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die vielfältige Vorhaben in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Umwelt-/Naturschutz, Sport, Soziales, Kultur & Medien, Forschung & Innovation, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Arbeit & Soziales realisieren. Die geförderten Projekte sollen als abgeschlossene Einzelmaßnahmen umgesetzt werden und einen direkten regionalen Impact erzielen. Ein weiteres zentrales Element ist die Voraussetzung einer angemessenen Eigenbeteiligung der Antragsteller:innen, wodurch das Engagement in der Region nachhaltig unterstützt und Eigenverantwortung demonstriert wird.
Die in Thüringen ansässigen gemeinnützigen Vereine und Institutionen, die im Landkreis Sömmerda aktiv sind, können einen Antrag stellen, sofern das Projekt tatsächlich vor Ort durchgeführt wird. Für die Bewerbung sind verschiedene Unterlagen wie das Anfrageformular, eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit sowie ergänzende Konzepte, Kostenvoranschläge und Gutachten einzureichen. Dabei wird explizit ausgeschlossen, dass laufende Personal- und Sachkosten sowie Bau- oder Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, sofern diese nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Förderzweck dienen. Entscheidend für die Förderentscheidung ist neben der regionalen Relevanz des Projektvorhabens die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Darstellung einer nachvollziehbaren Eigenleistung. Mit den Bewerbungsfristen am 15. Februar und 15. September eines Jahres bietet die Sparkassenstiftung Sömmerda regelmäßige Chancen, wichtige lokale Impulse zu setzen und Projekte, die das Zusammenleben fördern, nachhaltig zu unterstützen.