Zuschuss

Förderung der Sparkassenstiftung Weimar

Die Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land fördert gemeinnützige Projekte in der Stadt Weimar und im Kreis Weimarer Land in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Sport, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugendpflege, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen und Altenhilfe. Anträge jeweils bis 15. Februar und 15. September möglich.

Bauten und Denkmalschutz Kinder und Jugendliche Kultur Soziales Sport Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Förderung gemeinnütziger Einzelprojekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Sport, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugendpflege, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen und Altenhilfe in der Region Stadt Weimar und Kreis Weimarer Land.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Personal- und Sachkosten des Antragstellers
  • Reine Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, die nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Förderzweck zugute kommen
  • Hoheitliche Aufgaben von Gebietskörperschaften

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der Organisation in Stadt Weimar oder im Kreis Weimarer Land
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Freistellungsbescheid
  3. Projektbeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Regionale Bedeutung oder Ausstrahlung
  • Angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung

Beschreibung

Die Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land unterstützt in Thüringen gemeinnützige Vereine und juristische Personen bei der Realisierung einzelner Projekte in vielfältigen Handlungsfeldern. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Kunst & Kultur, Denkmalpflege, Sport, Wissenschaft & Forschung, Natur- & Umweltschutz, Heimat- & Brauchtumspflege, Jugendpflege, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen und Altenhilfe. Ziel ist die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und die regionale Vernetzung: Jedes Projekt sollte einen direkten Nutzen für die Menschen in der Stadt Weimar oder im Kreis Weimarer Land entfalten und durch angemessene Eigenleistungen ergänzt werden. Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt und unterstützen abgeschlossene, in sich geschlossene Einzelvorhaben mit überregionaler Ausstrahlung im Fördergebiet.

Anträge können jeweils bis zum 15. Februar und 15. September eines Jahres online eingereicht werden. Fördervoraussetzungen sind der Sitz der Organisation im Fördergebiet sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid. Ausgeschlossen sind laufende Personal- und Sachkosten des Antragstellenden, reine Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ohne gemeinnützigen Zweckbezug sowie hoheitliche Aufgaben von Gebietskörperschaften. Die Auswahl orientiert sich an der regionalen Bedeutung, der Wirkung auf das Ehrenamt und dem Umfang der Eigenbeteiligung. Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit erforderlich. Das Kuratorium entscheidet zweimal jährlich über die eingereichten Förderanfragen und trägt damit zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei.

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