Zuschuss

Förderung der spezialisierten Kurzzeitpflege zuhause

Förderung zur Entlastung pflegender Angehöriger durch spezialisierte Kurzzeitpflegeleistungen zuhause für Menschen mit besonderem Pflegebedarf (z.B. Langzeitbeatmung).

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Entlastung pflegender Angehöriger von Menschen mit spezialisiertem Pflegebedarf, indem stunden- oder tageweise Kurzzeitpflege zuhause bis zu 28 Tagen bzw. 672 Stunden pro Jahr gefördert wird, da stationäre Kurzzeitpflegeheimplätze aufgrund der spezialisierten Pflege nicht in Anspruch genommen werden können.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurzzeitpflegeleistungen zuhause

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nettoeinkommen Alleinstehende max. 2.500 € pro Monat
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 400 € pro nicht Alleinstehenden
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 600 € für unterhaltsberechtigte Angehörige mit Behinderung

Beschreibung

Die Förderung der spezialisierten Kurzzeitpflege zuhause in Tirol richtet sich an pflegebedürftige Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, beispielsweise aufgrund von Langzeitbeatmung, sowie deren pflegende Angehörige. Mit einem jährlichen Fördervolumen von bis zu 28 Tagen beziehungsweise 672 Stunden werden stunden- oder tageweise Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld ermöglicht, wenn stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen aufgrund der spezialisierten Versorgung nicht in Anspruch genommen werden können. Diese Zuschussmaßnahme entlastet Angehörige nachhaltig und garantiert eine fachgerechte Betreuung in vertrauter Umgebung. Privatpersonen mit einem Nettoeinkommen von bis zu 2.500 Euro (Alleinstehende) kommen ebenso in den Genuss der Förderung wie Haushalte, deren Einkommensgrenzen um 400 Euro pro weiterer Person bzw. um 600 Euro bei unterstützungsberechtigen Angehörigen mit Behinderung angehoben sind.

Die Antragstellung kann ganzjährig erfolgen, wobei einzig Kurzzeitpflegeleistungen zuhause als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Die Landesverwaltung Tirol stellt über die Abteilung Pflege die notwendigen Richtlinien bereit und unterstützt bei der Umsetzung individueller Versorgungskonzepte. Durch diese passgenaue Förderung wird nicht nur die Pflegequalität verbessert, sondern auch die Vereinbarkeit von Pflegeengagement und Alltagssituation gestärkt. Interessierte Familien und Haushalte finden umfassende Informationen zu Einreichungsvoraussetzungen und Antragsmodalitäten bei der Tiroler Landesverwaltung im Bereich Gesundheit & Vorsorge.

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