Förderung der spezialisierten Kurzzeitpflege zuhause
Entlastung pflegender Angehöriger in Tirol durch spezialisierte Kurzzeitpflege zuhause für maximal 28 Tage pro Jahr. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Entlastung pflegender Angehöriger von Menschen mit spezialisiertem Pflegebedarf (z.B. Langzeitbeatmung) durch stunden- oder tageweise spezialisierte Kurzzeitpflege zuhause, wenn stationäre Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtungen aufgrund der spezialisierten Pflegesituation nicht genutzt werden können.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Pflegepersonal
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
- Hauptwohnsitz in Tirol (Meldebestätigung)
- Aufgrund des spezialisierten Pflegebedarfs keine etablierte Kurzzeit- oder Tagespflege möglich
- Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (Stufe 4 bis Stufe 7)
- Überwiegende Betreuung zuhause durch pflegende Angehörige
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geplante Dauer der Inanspruchnahme
- Nachweis und Qualifikationsnachweis des Pflegepersonals
- Unterzeichneter Vertrag zwischen Förderwerber und Pflegepersonal inkl. vereinbartem Stundensatz
- Meldebestätigung
- Pflegegeldbescheid
Beschreibung
Die spezialisierte Kurzzeitpflege zuhause unterstützt Pflegebedürftige mit komplexen Betreuungsanforderungen in Tirol und entlastet pflegende Angehörige stunden- oder tageweise bis zu 28 Tagen (672 Stunden) jährlich. Gefördert werden private Antragstellende, deren Hauptwohnsitz in Tirol liegt und bei denen aufgrund von Langzeitbeatmung oder vergleichbaren spezialisierten Pflegebedarfen keine herkömmliche Kurzzeit- oder Tagespflege möglich ist. Voraussetzung ist eine Pflegegeldstufe zwischen 4 und 7 sowie die überwiegende häusliche Betreuung durch Angehörige. Mit diesem Zuschuss können Personalkosten für Fachpflegekräfte gedeckt werden, sobald eine etablierte stationäre Kurzzeitpflege nicht zur Verfügung steht. Anträge sind fortlaufend und ohne Fristbegrenzung einreichbar, um zeitnah Entlastung für das familiäre Umfeld zu gewährleisten.
Um die Förderung zu beantragen, ist vorab ein schriftliches Ansuchen beim Land Tirol einzureichen. Notwendige Unterlagen sind der Nachweis des Pflegegeldbescheids, eine Meldebestätigung, der Qualifikationsnachweis des eingesetzten Pflegepersonals sowie ein unterzeichneter Vertrag zwischen Förderwerber:in und Pflegekraft mit vereinbartem Stundensatz. Zudem wird die geplante Dauer der Inanspruchnahme dokumentiert. Die Unterstützung richtet sich insbesondere an Menschen unter 60 Jahren oder beatmungspflichtige Personen, die zuhause betreut werden. Sie erleichtert Angehörigen die Pflegeorganisation und fördert durch flexible Betreuungslösungen die Lebensqualität aller Beteiligten.
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