Förderung der St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising
Die Stiftung fördert kirchliche Wohlfahrtspflege in der Erzdiözese München und Freising durch Bereitstellung von Gebäuden und Betriebszuschüssen. Anträge können jederzeit über ein Projektportrait-Formular eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Liebesdienstes an Armen und Bedürftigen durch Unterstützung von kirchlichen Werken und Einrichtungen der Nächstenliebe in der Erzdiözese München und Freising, insbesondere durch Bereitstellung von Gebäuden und (Betriebs-)Zuschüssen.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebszuschüsse
- Bereitstellung von Gebäuden
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung der kirchlichen Wohlfahrtspflege in der Erzdiözese München und Freising
- Zusammenarbeit mit der ABT 6.2.1 des Erzbistums München und Freising
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektportrait-Formular
Beschreibung
Die St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising setzt sich nachhaltig für den Liebesdienst an Armen und Bedürftigen in Bayern ein. Als kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts fördert sie gezielt Werke und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen betreuen und unterstützen. Dabei stehen Gebäudebereitstellung und finanzielle Zuschüsse im Mittelpunkt, um kirchlichen Trägern verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Abteilung 6.2.1 des Erzbistums München und Freising wird sichergestellt, dass Fördermittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden, um diakonische Projekte in der gesamten Erzdiözese zu stärken.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich der Nächstenliebe im kirchlichen Kontext verschrieben haben. Die Stiftung akzeptiert Anträge jederzeit, die über ein standardisiertes Projektportrait-Formular einzureichen sind. Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen zur Bereitstellung von Räumlichkeiten als auch Betriebszuschüsse für den laufenden Hilfsbetrieb. Mit dieser fortlaufenden Unterstützung soll die Stabilität diakonischer Angebote gesichert und der Zugang zu caritativen Dienstleistungen in Stadt und Land Bayern erweitert werden. Interessierte Träger erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Anfrage über das Erzbistum und können so unkompliziert ihre Projektideen vorstellen und eine nachhaltige Förderung für ihre gemeinnützigen Angebote beantragen.
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