Zuschuss

Förderung der St. Georg Klosterstiftung

Die St. Georg Klosterstiftung in Bernau bei Berlin fördert Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie mildtätige und kirchliche Zwecke – etwa über Workshops, Zuwendungen zur Erhaltung des Gutshauses und Unterstützung hilfsbedürftiger oder verfolgter Personen.

Kultur Bauten und Denkmalschutz Soziales Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Kriegsopfer, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Dies wird insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln, Durchführung von Veranstaltungen und Gewährung von Zuwendungen realisiert.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit oder Projekt im Bereich Kunst und Kultur
  • Tätigkeit oder Projekt im Bereich Denkmalschutz/Denkmalpflege
  • Projekt zur Unterstützung verfolgter oder bedürftiger Personen
  • Projekt zur Förderung der Gleichberechtigung oder mildtätiger/kirchlicher Zwecke

Beschreibung

Die St. Georg Klosterstiftung mit Sitz in Bernau bei Berlin engagiert sich seit 2015 für die Bewahrung und Belebung kulturellen Erbes sowie für soziale Gerechtigkeit. Sie vergibt fortlaufend Zuschüsse zur Förderung von Kunst- und Kulturprojekten, zur Denkmalpflege und zum Denkmalschutz, darunter Restaurierungen des unter Denkmalschutz stehenden Gutshauses in Götschendorf. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung mildtätige und kirchliche Zwecke sowie Initiativen, die sich der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Kriegsopfer widmen. Mit Workshops, Mittelbeschaffung und der Gewährung von Zuwendungen setzt sie Impulse für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und stärkt lokale wie internationale Kultur- und Sozialprojekte.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen aus Brandenburg. Projekte aus den Bereichen Kunst & Medien, Städtebau, Arbeit & Soziales kommen ebenso in Betracht wie Vorhaben zur Unterstützung hilfsbedürftiger oder verfolgter Menschen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Nachweisführung eines aktiven Engagements in einem der definierten Förderbereiche – etwa die Durchführung eines kulturellen Workshops, die Restaurierung eines Denkmals oder die Betreuung von Geflüchteten. Die St. Georg Klosterstiftung lädt Kunstschaffende, Denkmalpflege-Initiativen und soziale Träger dazu ein, ihre Anträge einzureichen und so zur nachhaltigen Stärkung von Kultur und Gemeinwohl in der Region beizutragen.

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