Darlehen

Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE)

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Gemeinden, kommunale Zweck- und Planungsverbände bei Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung mit Zuschüssen und Darlehen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: 50% - 90%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung, Planung, Ordnungs-, Erschließungs- und Baumaßnahmen sowie weiterer städtebaulicher Aktivitäten (Managementleistungen, lokale Fonds und Abschlussmaßnahmen) im Rahmen integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Konzeptkosten
  • Beratungsleistungen
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Baumaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände
  • Festlegung des Fördergebiets durch Beschluss nach Städtebaurecht
  • Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit Bürgerbeteiligung
  • Konzeptionelle und planerische Vorbereitung als Gesamtmaßnahme
  • Berücksichtigung ökologischer Erneuerung (Energieeffizienz, Stadtklima, Klimaanpassung, Lärm- und Abgasreduktion, biologische Vielfalt)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formlose Interessenbekundung
  2. Bewerbungsunterlagen über ADD
  3. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
  4. Kosten- und Finanzierungsübersicht (KOFI)

Bewertungskriterien

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune
  • Landesinteresse an der Maßnahme
  • Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit

Beschreibung

Das Programm „Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE)“ des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt Gemeinden, kommunale Zweck- und Planungsverbände gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung ihrer Ortskerne. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) mit Bürger:innenbeteiligung bilden die Grundlage für Maßnahmen von der vorbereitenden Planung über Ordnungs- und Erschließungsarbeiten bis hin zu Baumaßnahmen sowie begleitenden Management- und Fondsleistungen. Öffentliche Einrichtungen können Darlehen in Anspruch nehmen, wobei Förderquoten zwischen 50 % und 90 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Eine projektspezifische Bewertung erfolgt anhand der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune, des Landesinteresses und der Umsetzbarkeit. Die Laufzeit ist auf bis zu 120 Monate angelegt, und Anträge können fortlaufend über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vor Beginn der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden.

Für die Antragstellung sind eine formlose Interessenbekundung, das ISEK mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (KOFI) sowie weitere Bewerbungsunterlagen über die ADD erforderlich. Voraussetzung für eine Förderung ist die förmliche Festlegung des Fördergebiets nach Städtebaurecht, die konzeptionelle und ökologische Ausrichtung der Gesamtmaßnahme gemäß RL-StEE und die Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm. Ziel des Programms ist es, die Innenentwicklung zu stärken, Stärkung des Stadtklimas und Klimaanpassung zu fördern sowie bauliche Missstände zu beheben. Durch die Bereitstellung von Landes- und Bundesmitteln leistet das Förderangebot einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stärkung der kommunalen Infrastruktur und zur Verbesserung der Lebensqualität.

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