Förderung der Stiftung Atrio Leonberg
Die Stiftung Atrio Leonberg unterstützt gemeinnützig anerkannte Einrichtungen und Träger der Behindertenhilfe sowie Organisationen zur Eingliederung schwer vermittelbarer oder behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten und zusätzlichen Angeboten zur Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderung, die nicht über Regelleistungen finanziert werden können, sowie Förderung von Einrichtungen oder Trägern, die die Eingliederung schwer vermittelbarer oder behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung oder Träger der Behindertenhilfe
Beschreibung
Die Stiftung Atrio Leonberg fördert kontinuierlich gemeinnützig anerkannte Einrichtungen und Träger im Bereich der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg. Ziel der Zuschüsse ist die Unterstützung von innovativen Projekten und zusätzlichen Angeboten, die nicht durch Regelleistungen abgedeckt sind. Insbesondere richtet sich die Förderung an Organisationen, die Menschen mit Behinderung Teilhabe und Inklusion ermöglichen und darüber hinaus schwer vermittelbare Personen auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt begleiten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung oder Träger der Behindertenhilfe als grundlegende Voraussetzung gilt.
Die Förderung stärkt die soziale Teilhabe und schafft nachhaltig verbesserte Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung. Mit den bewilligten Mitteln lassen sich etwa spezielle Assistenzangebote, barrierefreie Veranstaltungsformate oder berufliche Integrationsmaßnahmen realisieren. Durch die enge Verzahnung von praktischer Unterstützung und fachlicher Beratung trägt die Stiftung Atrio Leonberg dazu bei, neue Wege der Inklusion zu erschließen und die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt entscheidend zu erleichtern. Interessierte Einrichtungen und Träger erhalten eine Spendenbescheinigung und profitieren von der unkomplizierten Antragsstellung ohne feste Fristen, was eine flexible Projektumsetzung gewährleistet.
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