Zuschuss

Förderung der Stiftung Augenlicht (Förderanträge)

Die Stiftung Augenlicht fördert Projekte zur Prävention, Erkennung und Behandlung von Augenerkrankungen sowie zur Rehabilitation Sehbehinderter. Formlose Anfragen jederzeit per E-Mail möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Stiftung Augenlicht fördert Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Behandlung von Augenerkrankungen sowie die Rehabilitation von Sehbehinderten und von Menschen mit damit in Zusammenhang stehenden körperlichen und seelischen Behinderungen (§2 Satzung).

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderungswürdigkeit gemäß §2 der Satzung: Prävention, Erkennung und Behandlung von Augenerkrankungen sowie Rehabilitation von Sehbehinderten und Menschen mit damit in Zusammenhang stehenden körperlichen und seelischen Behinderungen
  • Formlose Anfrage per E-Mail an [email protected]

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formlose Antrag per E-Mail
  2. Antragsformular (wird auf Anfrage zugesandt)

Beschreibung

Die Stiftung Augenlicht setzt sich bundesweit für die Verbesserung der Augengesundheit und die Rehabilitation sehbehinderter Menschen ein. Mit finanzieller Unterstützung werden Initiativen gefördert, die innovative Ansätze zur Prävention, Erkennung und Behandlung von Augenerkrankungen entwickeln. Darüber hinaus richtet sich das Förderprogramm auf ganzheitliche Maßnahmen, die körperliche oder seelische Folgen einer Sehbehinderung ausgleichen und Betroffene auf ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit begleiten. Projekte in den Bereichen Forschung & Innovation, Gesundheitsversorgung sowie Arbeit & Soziales können gleichermaßen Anträge einreichen, um gezielt zur Verringerung von Blindheit und Sehbehinderungen beizutragen.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbanden, Vereine, Stiftungen sowie öffentliche Einrichtungen, die sich mit Diagnosemethoden, Therapiekonzepten oder rehabilitativen Angeboten befassen. Eine formlose Anfrage genügt, um das Antragsformular per E-Mail zu erhalten und den Zuschuss zu beantragen. Voraussetzung ist die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck gemäß §2 der Satzung, der neben ophthalmologischen Projekten auch Vorhaben zur Unterstützung körperlich und seelisch beeinträchtigter Zielgruppen einschließt. Da laufend Fördermittel zur Verfügung stehen, können Interessierte jederzeit einen Antrag einreichen und so einen wertvollen Beitrag zur Augengesundheit und Teilhabe sehbehinderter Menschen leisten.

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