Zuschuss

Förderung der Stiftung Berliner Sparkasse – von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin

Förderprogramm der Stiftung Berliner Sparkasse für gemeinnützige Projekte und Initiativen im Land Berlin. Anträge können jeweils bis zum 30. Juni und 31. Dezember elektronisch eingereicht werden; Entscheidungen erfolgen in Kuratoriumssitzungen im Frühjahr und Herbst.

Bildung Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Frauenförderung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur Sport Bauten und Denkmalschutz Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Förderquote: bis zu 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Projekte und Initiativen in Berlin, die mindestens einen der in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. Kultur, Denkmalpflege, Sport, Bildung, Gesundheitspflege, Umwelt- und Tierschutz, Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe) erfüllen und einen Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Administrative Personal- und Verwaltungskosten
  • Veranstaltungen (Schul- und Stadtteilfeste)
  • Reise- und Bewirtungskosten
  • Baukosten
  • Druckkosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der Organisation in Berlin oder Durchführung des Projekts in Berlin
  • Aktueller Freistellungsbescheid für steuerbegünstigte Zwecke
  • Zulassung als gemeinnütziger oder mildtätiger Verein
  • Erfüllung mindestens eines Satzungszwecks der Stiftung Berliner Sparkasse

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Satzung/Statut/Gesellschaftsvertrag
  3. Registerauszug
  4. Freistellungsbescheid Finanzamt
  5. Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Satzungszwecken der Stiftung
  • Nachhaltigkeitskriterien und Beitrag zu den UN-SDG
  • Gesamtbudget und Eigenmittelquote
  • Zielgruppennutzen und Projektwirkung

Beschreibung

Die Stiftung Berliner Sparkasse – von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin unterstützt mit ihrem fortlaufenden Zuschussprogramm vielfältige gemeinnützige und mildtätige Initiativen im Land Berlin. Gefördert werden Projekte, die mindestens einem der satzungsgemäßen Zwecke wie Kultur- und Denkmalpflege, Sport, Erziehung und Bildung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitspflege, Umwelt- und Tierschutz sowie Wissenschaft und Forschung entsprechen und zugleich einen Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG) leisten. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei das Gesamtbudget und die Eigenmittelquote, der Projektwirkung sowie die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien in der Bewertung eine zentrale Rolle spielen. Mittel aus dem Zweckertrag der Sparlotterie „PS Sparen und Gewinnen“ sichern eine nachhaltige Finanzierung, über deren Vergabe in zwei Kuratoriumssitzungen im Frühjahr und Herbst entschieden wird.

Förderberechtigt sind in Berlin ansässige gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen und Bildungseinrichtungen, die einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts vorweisen sowie einen satzungsgemäßen Zweck verfolgen. Anträge können elektronisch bis zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eingereicht werden und erfordern einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, die Satzung oder das Statut, einen Registerauszug sowie den Freistellungsbescheid. Nicht förderfähig sind unter anderem Verwaltungskosten, Veranstaltungen, Reise- und Bewirtungskosten, Bau- und Druckkosten, Preise und Wettbewerbe sowie Projekte politischer, religiöser oder weltanschaulicher Organisationen. Interessierte Antragsteller:innen profitieren von einer transparenten Entscheidungsstruktur sowie einer engen Orientierung an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung für ein lebendiges und solidarisches Berlin.

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