Förderung der Stiftung Bielefelder Förderschulen (Picciolo-Stiftung) – Projekt- und Maßnahmenförderung
Die Picciolo-Stiftung für Kinder und Jugendliche fördert pädagogische Maßnahmen, Projekte, Veranstaltungen und sachbezogene Beschaffungen für Schulen, Kindergärten und Erziehungseinrichtungen im Großraum Bielefeld.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Picciolo-Stiftung ist die Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher vorwiegend im Raum Bielefeld durch Unterstützung und Finanzierung pädagogisch begründeter Projekte, Maßnahmen, Veranstaltungen sowie sachlicher Anschaffungen, wenn diese nicht aus kommunalen Haushaltsmitteln gedeckt werden können.
Förderfähige Ausgaben
- Pädagogische Maßnahmen
- Materialien und Sachbeschaffungen
- Therapeutische Anwendungen
- Künstlerische und musikalische Bildung
- Lernequipment
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher Antrag (gerne per E-Mail)
- Antragstellung durch die Schule unter Einbeziehung der Schulleitung oder durch den Förderverein
- Empfänger stimmt öffentlichkeitswirksamer Darstellung (Fotos, Presse, Homepage) zu
- Kein Rechtsanspruch auf die Zahlung
- Antrag enthält Projektbeschreibung mit Ziel, Zeitraum und Öffentlichkeitsarbeit
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Ziel, Zeitraum und Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzplan einschließlich Gesamtkosten, Zuschussbedarf und andere Finanzquellen
- Absenderangaben (Ansprechpartner, Adresse, E-Mail, Telefon)
- Satzung des Fördervereins und Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Picciolo-Stiftung für Kinder und Jugendliche unterstützt Schulen, Kindergärten und sonstige Erziehungseinrichtungen im Großraum Bielefeld mit finanziellen Zuschüssen für pädagogisch begründete Projekte, Maßnahmen und sachliche Anschaffungen. Im Fokus stehen vor allem Kinder und Jugendliche mit bestehendem oder drohendem Förderbedarf. Gefördert werden unter anderem therapeutische Anwendungen, künstlerische und musikalische Bildungsangebote, Ausflüge und Klassenfahrten sowie Weiterbildungen und Schulungen. Auch Initiativen zur Inklusion, gesundheits- und ernährungsbezogene Projekte oder Präventionsmaßnahmen (z. B. Gewaltprävention, Suchtprävention, Verkehrssicherheit) können Berücksichtigung finden. Die Mittel sind als Ergänzung zu kommunalen Haushaltsmitteln gedacht und dienen dazu, Impulse für eine nachhaltige Teilhabe und persönliche Entwicklung der Teilnehmer:innen zu setzen. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten gewährleisten eine flexible Projektplanung über das gesamte Jahr hinweg.
Antragstellende. Organisationen und Privatpersonen reichen einen schriftlichen Antrag über die jeweilige Schule, den Förderverein oder direkt an die Stiftung ein. Erforderlich sind eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Zeitrahmen und Öffentlichkeitsarbeitskonzept, ein detaillierter Finanzplan mit Gesamtkosten, Zuschussbedarf und möglichen weiteren Finanzquellen sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Satzung des Fördervereins). Die Empfänger:innen erklären sich mit einer öffentlichkeitswirksamen Darstellung der Förderung einverstanden. Nach positiver Bewilligung erfolgt die Auszahlung üblicherweise an den Förderverein oder als direkte Kostenübernahme. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht, der Projektabschluss wird durch einen kurzen Bericht und eine Kostenabrechnung dokumentiert. Die Picciolo-Stiftung fördert damit nachhaltig inklusionsorientierte Bildungsangebote und trägt zur Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen bei.
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