Zuschuss

Förderung der Stiftung Bildung und Jugend

Die Stiftung Bildung und Jugend unterstützt pädagogische Maßnahmen zur Erprobung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Lerntheorie und Motivationsforschung im schulischen Alltag im Primar- und Sekundarschulbereich. Anträge jeweils bis zum 30. März und 30. September eines Jahres möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der gemeinnützigen Stiftung Bildung und Jugend ist die Förderung und Unterstützung des Erziehungs- und Bildungswesens in Deutschland durch Maßnahmen zur Implementierung, Erprobung und Einsetzung kinder- und altersgerechter Organisationsformen und didaktischer Modelle an Schulen und Bildungseinrichtungen öffentlicher und privater Träger im Primar- und Sekundarschulbereich.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit nach § 53 Abs. 2 Nr. 7 AO
  • Kopie des Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheids (nicht älter als 5 Jahre) oder vorläufiger Bescheid nach § 60a AO (nicht älter als 3 Jahre)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Kopie des Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheids oder vorläufiger Bescheid

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Beitrag zur Erprobung kinder- und altersgerechter Organisationsformen
  • Wissenschaftliche Fundierung des Vorhabens

Beschreibung

Die Stiftung Bildung und Jugend fördert innovative pädagogische Projekte, die wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Lerntheorie und Motivationsforschung in den Schulalltag integrieren. Bundesweit werden gemeinnützige Schulen und Bildungseinrichtungen im Primar- und Sekundarbereich unterstützt, die kinder- und altersgerechte Organisationsformen sowie didaktische Modelle erproben. Dabei steht die Verbindung von Theorie und Praxis im Mittelpunkt: Von interaktiven Lernwerkstätten bis hin zu motivierenden Unterrichtskonzepten sollen Maßnahmen realisiert werden, die das selbstwirksame Handeln von Kindern und Jugendlichen fördern und einen nachhaltigen Beitrag zur Bildungsqualität leisten.

Eine Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen; Anträge können jeweils bis zum 30. März und 30. September eingereicht werden. Voraussetzung sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit (§ 53 Abs. 2 Nr. 7 AO) durch einen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid (nicht älter als fünf Jahre) oder einen vorläufigen Bescheid (§ 60a AO, nicht älter als drei Jahre). Im Antragsumfang müssen ein ausgefülltes Formular, eine Projektbeschreibung (max. drei Seiten), ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Kopie des Freistellungsbescheids vorliegen. Begutachtet werden insbesondere die Passgenauigkeit zum Stiftungszweck, die altersgerechte Umsetzung der Organisationsformen und die wissenschaftliche Fundierung des Vorhabens. Diese Rahmenbedingungen eröffnen engagierten Bildungsträger:innen die Chance, zukunftsweisende Konzepte zu realisieren und die schulische Praxis nachhaltig zu bereichern. Weitere Details finden sich in den Förderrichtlinien und im Antragsformular im Downloadbereich des Deutschen Stiftungszentrums.

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