Zuschuss

Förderung der Stiftung Billwerder

Die Stiftung Billwerder fördert gemeinnützige Maßnahmen in Billwerder und den Vier- und Marschlanden in den Bereichen Naturschutz & Landschaftspflege, Kunst & Kultur sowie Denkmalschutz & Denkmalpflege. Anträge sind laufend möglich.

Umwelt-/Naturschutz Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Maßnahmen, die den Stiftungszielen dienen – insbesondere Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen an Gebäuden in Privatbesitz

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zweckbindung an die Stiftungsziele
  • Gemeinnützigkeit
  • Maßnahmen nicht an Gebäuden in Privatbesitz

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Stiftungszielen
  • Regionale Verortung in Billwerder/Vier- und Marschlanden

Beschreibung

Die Stiftung Billwerder unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Organisationen in Hamburg, insbesondere in Billwerder und den Vier- und Marschlanden, mit finanziellen Zuschüssen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Naturschutz & Landschaftspflege, Kunst & Kultur sowie Denkmalschutz & Denkmalpflege. Anträge können jederzeit eingereicht werden, ohne feste Fristen. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit und die enge Ausrichtung an den Stiftungszielen gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Maßnahmen an privaten Gebäuden sind von der Förderung ausgeschlossen, um eine klare Fokussierung auf öffentlich wirksame Maßnahmen und den Erhalt historischer Bausubstanz sicherzustellen.

Das Auswahlverfahren orientiert sich an der regionalen Verortung in Billwerder bzw. den Vier- und Marschlanden sowie an der Übereinstimmung mit den Stiftungszielen. Geförderte Initiativen reichen von der Pflege von Kulturlandschaften und dem Erhalt historischer Denkmäler bis hin zur künstlerischen und kulturellen Wiederbelebung versteckter Schätze. Die Mittelvergabe kann direkt über Projektkooperationen erfolgen, bei denen einzelne Kostenpositionen übernommen werden, oder indirekt durch Weiterleitung von Geldern an andere vom Finanzamt anerkannte Träger mit gemeinsamen Satzungszwecken. Dieses flexible Modell ermöglicht es, kreative Vorhaben zu realisieren und die lokale Identität nachhaltig zu stärken. Interessierte Organisationen profitieren von einer unkomplizierten Antragstellung und einer partnerschaftlichen Begleitung, die Projekte mit Potenzial für Natur-, Klima- und Kulturschutz wirksam voranbringt.

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