Zuschuss

Förderung der Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen

Zuschüsse für die Sanierung und den Erhalt von Dorfkirchen in Brandenburg mit Beträgen bis zu 5.000 € je Projekt. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: bis zu 5.000 € je Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Erhaltung, Restaurierung und Instandsetzung von denkmalgeschützten Dorfkirchen im Land Brandenburg zur Bewahrung des kulturellen und religiösen Erbes.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen und Restaurierungsarbeiten
  • Material- und Handwerkerkosten
  • Fachplaner- und Gutachterleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Personalkosten der Kirchengemeinde

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort der Kirche im Land Brandenburg
  • Nachweis denkmalgeschützter Dorfkirche
  • Vorlage eines Sanierungskonzepts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Sanierungskonzept
  2. Kostenvoranschläge
  3. Nachweis des Denkmalschutzstatus
  4. Beschluss der Kirchengemeinde oder Trägers

Bewertungskriterien

  • Denkmalpflegerische Dringlichkeit
  • Wirtschaftliche Plausibilität der Planung
  • Engagement der lokalen Gemeinde

Beschreibung

Die Förderung der Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen unterstützt den Erhalt und die Restaurierung denkmalgeschützter Dorfkirchen im Land Brandenburg. Öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Träger und Kirchengemeinden können fortlaufend Zuschüsse von bis zu 5.000 € je Projekt beantragen. Ziel ist die Bewahrung des kulturellen und religiösen Erbes ländlicher Gemeinden durch denkmalpflegerisch dringliche Sanierungsmaßnahmen und Instandsetzungen. Die Stiftung agiert als Tochter der Stiftung KiBa und hat seit ihrer Gründung 2008 bereits zahlreiche Vorhaben gefördert, um Dorfkirchen vor Verfall, Verkauf oder Abriss zu bewahren.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Restaurierungsarbeiten sowie Material- und Handwerkerkosten bis hin zu Fachplaner- und Gutachterleistungen. Ausgeschlossen sind laufende Betriebskosten und Personalkosten der Kirchengemeinde. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis des Denkmalschutzstatus, ein detailliertes Sanierungskonzept sowie der Standort im Land Brandenburg. Eingereicht werden müssen eine Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen, der Denkmalschutznachweis und ein Beschluss der Trägerorganisation. Die Auswahl richtet sich nach der denkmalpflegerischen Dringlichkeit, der wirtschaftlichen Plausibilität der Planung und dem Engagement der lokalen Gemeinde. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass Antragstellende flexibel auf akuten Sanierungsbedarf reagieren können.

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