Förderung der Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen
Zuschüsse für die Sanierung und den Erhalt von Dorfkirchen in Brandenburg mit Beträgen bis zu 5.000 € je Projekt. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung, Restaurierung und Instandsetzung von denkmalgeschützten Dorfkirchen im Land Brandenburg zur Bewahrung des kulturellen und religiösen Erbes.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen und Restaurierungsarbeiten
- Material- und Handwerkerkosten
- Fachplaner- und Gutachterleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Personalkosten der Kirchengemeinde
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort der Kirche im Land Brandenburg
- Nachweis denkmalgeschützter Dorfkirche
- Vorlage eines Sanierungskonzepts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Sanierungskonzept
- Kostenvoranschläge
- Nachweis des Denkmalschutzstatus
- Beschluss der Kirchengemeinde oder Trägers
Bewertungskriterien
- Denkmalpflegerische Dringlichkeit
- Wirtschaftliche Plausibilität der Planung
- Engagement der lokalen Gemeinde
Beschreibung
Die Förderung der Stiftung Brandenburgische Dorfkirchen unterstützt den Erhalt und die Restaurierung denkmalgeschützter Dorfkirchen im Land Brandenburg. Öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Träger und Kirchengemeinden können fortlaufend Zuschüsse von bis zu 5.000 € je Projekt beantragen. Ziel ist die Bewahrung des kulturellen und religiösen Erbes ländlicher Gemeinden durch denkmalpflegerisch dringliche Sanierungsmaßnahmen und Instandsetzungen. Die Stiftung agiert als Tochter der Stiftung KiBa und hat seit ihrer Gründung 2008 bereits zahlreiche Vorhaben gefördert, um Dorfkirchen vor Verfall, Verkauf oder Abriss zu bewahren.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Restaurierungsarbeiten sowie Material- und Handwerkerkosten bis hin zu Fachplaner- und Gutachterleistungen. Ausgeschlossen sind laufende Betriebskosten und Personalkosten der Kirchengemeinde. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis des Denkmalschutzstatus, ein detailliertes Sanierungskonzept sowie der Standort im Land Brandenburg. Eingereicht werden müssen eine Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen, der Denkmalschutznachweis und ein Beschluss der Trägerorganisation. Die Auswahl richtet sich nach der denkmalpflegerischen Dringlichkeit, der wirtschaftlichen Plausibilität der Planung und dem Engagement der lokalen Gemeinde. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass Antragstellende flexibel auf akuten Sanierungsbedarf reagieren können.
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