Förderung der Stiftung Bremer Werkgemeinschaft
Die Stiftung Bremer Werkgemeinschaft fördert das Gesundheitswesen und die sozial-psychiatrische Versorgung in Bremen und Umgebung mit Schwerpunkt auf Rehabilitation psychisch behinderter Menschen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege in Bremen und Umgebung, insbesondere im Bereich der sozial-psychiatrischen Versorgung und der Rehabilitation psychisch behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Darüber hinaus Initiierung und Förderung innovativer Modelle zur Unterstützung der seelischen Gesundheit sowie Vernetzung ambulanter Hilfen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe Versorgung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektstandort in Bremen oder Umgebung
- Projektschwerpunkt sozial-psychiatrische Versorgung bzw. Rehabilitation psychisch behinderter Menschen
- Gemeinnütziger Status
Beschreibung
Die Stiftung Bremer Werkgemeinschaft engagiert sich seit 2012 für die Stärkung des Gesundheitswesens und der sozial-psychiatrischen Versorgung in Bremen und Umgebung. Mit dem Fokus auf die Rehabilitation psychisch behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen unterstützt die Stiftung Maßnahmen, die Inklusion und Normalisierung der Lebensverhältnisse fördern. Innovativen Modellen zur seelischen Gesundheit, der Vernetzung ambulanter Hilfen sowie bedarfsgerechten, gemeindenahen Versorgungsstrukturen wird hierbei ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts handelt sie selbstlos und gemeinnützig, ihre Organe – Vorstand und Kuratorium – arbeiten partnerschaftlich an der effizienten Umsetzung des Stiftungszwecks. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen, Zustiftungen und Erträge des Stiftungsvermögens; alle Fördermittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Projektstandort in Bremen und Umgebung, die Projekte im Bereich sozial-psychiatrischer Versorgung und Rehabilitation psychisch beeinträchtigter Menschen planen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; eine spezielle Frist entfällt. Voraussetzung ist der Nachweis des gemeinnützigen Status sowie ein deutlicher Schwerpunkt auf ambulanten Hilfen und innovativen Betreuungsformen. Die Stiftung bietet ausschließlich Zuschüsse und gewährt Unterstützung auch bei der Initiierung neuer Versorgungskonzepte. Einrichtungen, die persönliche und fachliche Kompetenzen stärken, interdisziplinäre Vernetzungen fördern oder bisher ungenutzte Wege der seelischen Gesundheitsförderung beschreiten, finden in der Stiftung Bremer Werkgemeinschaft einen verlässlichen Partner. Interessierte Projektträger können jederzeit Anträge einreichen und so zur Weiterentwicklung einer gemeindenahen, bedarfsgerechten Psychiatrie und Rehabilitation beitragen.
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