Zuschuss

Förderung der Stiftung Chancen und Bildung für Kinder – Birgit und Thomas Zuleger

Förderung für gemeinnützige Träger der Hilfen zur Erziehung, insbesondere für kleinere zusätzliche Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen; Fördermittel bis ca. 5.000 € pro Jahr, mehrjährige Förderung möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Fördersumme: bis zu 5.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ausgleich sozialer und individueller Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihrer Familien, z. B. in Wohngruppen, aufwachsen, durch Unterstützung kultureller Bildung, sozialer Teilhabe und begleitender Projekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachausgaben
  • Öffentlichkeitsarbeit und PR

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit im Bereich Hilfen zur Erziehung
  • Gemeinnützigkeit des Antragstellers
  • Einreichung des offiziellen Antragsformulars

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Einverständniserklärung
  4. Eigentumsregelung
  5. Verwendungsnachweis (Sachbericht & Abrechnung mit Anlagen)

Beschreibung

Die Stiftung Chancen und Bildung für Kinder – Birgit und Thomas Zuleger fördert in Berlin gemeinnützige Träger im Bereich der Hilfen zur Erziehung, mit dem Schwerpunkt auf zusätzlichen Angeboten für Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Familien, beispielsweise in stationären Wohngruppen, aufwachsen. Mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 5.000 € unterstützt die Stiftung Projekte, die kulturelle Bildung, soziale Teilhabe und begleitende Initiativen vorantreiben. Ziel ist der Ausgleich sozialer und individueller Benachteiligungen durch kreative, bildende und gemeinschaftsstärkende Maßnahmen, die das Wohlbefinden und die Entwicklung junger Menschen in herausfordernden Lebenssituationen fördern.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, deren Arbeitsschwerpunkt im Bereich Hilfen zur Erziehung liegt. Voraussetzung für eine Antragstellung sind die Gemeinnützigkeit des Trägers, die Tätigkeit im genannten Förderbereich und die Einreichung des offiziellen Antragsformulars samt Kosten- und Finanzierungsplan, Einverständniserklärung, Eigentumsregelung sowie Verwendungsnachweis (Sachbericht & Abrechnung mit Anlagen). Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sachausgaben sowie Öffentlichkeitsarbeit und PR. Da Anträge jederzeit möglich sind, eröffnet die Stiftung flexible Förderperspektiven für einmalige Aktionen ebenso wie mehrjährige Projektvorhaben. Fachkundige Entscheidungsgremien gewährleisten eine unkomplizierte und zeitnahe Bewilligung, um möglichst viele Initiativen wirksam zu unterstützen.

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