Förderung der Stiftung Chancen und Bildung für Kinder – Erika Thomas
Förderung von Projekten gemeinnütziger Träger zur kreativen Stärkung der Lese- und Schreibfähigkeit von Kindern und Jugendlichen; ca. 10.000 € jährlich; mehrjährige Förderung möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten gemeinnütziger Träger, die mit kreativen Methoden die Lese- und Schreibfähigkeit von Kindern und Jugendlichen stärken und soziale Benachteiligungen in der kulturellen Bildung und geistigen Entwicklung ausgleichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Projektbezogene Anschaffungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit des Antragstellers
- Projektschwerpunkt auf Lese- und Schreibförderung
- Projektumsetzung in Berlin
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Einverständniserklärung
- Eigentumsregelung
- Mittelanforderung
- Sachbericht und Abrechnung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Projektidee
- Kreativer Ansatz zur Lese- und Schreibförderung
- Nachhaltigkeit und Fortführungsplanung
Beschreibung
Die Stiftung Chancen und Bildung für Kinder – Erika Thomas unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Stiftungen in Berlin bei der Umsetzung kreativer Leseförderprojekte für Kinder und Jugendliche. Pro Jahr stehen Fördermittel in Höhe von rund 10.000 € bereit, wobei eine mehrjährige Förderung möglich ist. Gefördert werden Vorhaben, die mit innovativen Ansätzen die Lese- und Schreibfähigkeit stärken und zugleich soziale Benachteiligungen in der kulturellen Bildung ausgleichen. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger, die ihre Projektaktivitäten in Berlin durchführen und sich im Themenfeld Leseförderung, Kultur und Aus- & Weiterbildung engagieren.
Einreichungen können jederzeit erfolgen, bis die jährlichen Mittel ausgeschöpft sind. Der Projektzeitraum umfasst in der Regel 12 Monate, förderfähige Ausgaben umfassen Personal- und Sachmittel, projektbezogene Anschaffungen, Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungskosten (pauschal bis 6 %). Rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen. Grundlage der Begutachtung sind der Innovationsgehalt der Idee, der kreative Zugang zur Leseförderung sowie die Nachhaltigkeit und Fortführungsplanung. Zur Antragstellung werden ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine Einverständniserklärung für Teilnehmende, Regelungen zur Eigentumsnutzung, eine Mittelanforderung sowie Angaben für den Sachbericht benötigt. Für den Verwendungsnachweis stehen zusätzliche Formulare für Sachbericht und Abrechnung bereit. Die Antragsteller:innen verpflichten sich, bei Veröffentlichungen das Stiftungssignet sichtbar zu platzieren und Bild- oder Textmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen. Dieses Förderangebot eröffnet gemeinnützigen Träger:innen die Chance, mit fantasievollen Methoden den Zugang zu Literatur und Schriftsprache nachhaltiger zu gestalten und langfristig die kulturelle Teilhabe junger Menschen zu fördern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.