Zuschuss

Förderung der Stiftung der Kreissparkasse Wiedenbrück

Die Stiftung der Kreissparkasse Wiedenbrück bietet fortlaufende Fördermöglichkeiten in Höhe von bis zu 5.000 € für eingetragene Vereine, gemeinnützige und caritative Einrichtungen, die im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse tätig sind und aufgrund der Energie-Krise in finanzielle Not geraten sind.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: bis zu 5.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung richtet sich an Organisationen, die ihren Sitz oder ihre Wirkungsstätte im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Wiedenbrück haben und durch die Energie-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Jugend- und Altersfürsorge, Breitensport, Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Brauchtums- und Heimatpflege, Natur- und Umweltschutz, Gesundheitswesen sowie Wissenschaft und Forschung.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wirkungsstätte im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Wiedenbrück
  • Eingetragener Verein, gemeinnützige oder caritative Einrichtung
  • Finanzielle Notlage aufgrund der Energie-Krise

Beschreibung

Die Stiftung der Kreissparkasse Wiedenbrück in Nordrhein-Westfalen engagiert sich mit ihrer langjährigen Tradition in der Unterstützung regionaler Initiativen. Seit 1996 fördert sie Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit und Soziales. Mit einem Stiftungskapital von rund 4 Millionen Euro zählt sie zu den bedeutenden Stiftungen in Westfalen-Lippe. Im Fokus steht hierbei die Förderung von eingetragenen Vereinen, gemeinnützigen und caritativen Einrichtungen, deren Geschäftstätigkeit im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse angesiedelt ist und die durch die aktuelle Energie-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 5.000 € und richtet sich an Organisationen, die ihre Wirkungsstätte in den Orten Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl haben. Zur Förderberechtigung müssen die Antragstellenden als eingetragener Verein, gemeinnützige beziehungsweise caritative Einrichtung oder Organisation agieren. Projekte aus den Bereichen Jugend- und Altersfürsorge, Breitensport, Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Brauchtums- und Heimatpflege, Natur- und Umweltschutz, Gesundheitswesen sowie Wissenschaft und Forschung können unterstützt werden. Auf diese Weise leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur regionalen Entwicklung und schafft Impulse zur Bewältigung der durch die gestiegenen Energiekosten verursachten finanziellen Engpässe.

Die fortlaufende Förderung stellt eine wertvolle finanzielle Unterstützung in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen dar. Durch den gezielten Einsatz des Zuschusses werden Projekte gestärkt, die sich im besonderen Maße für das Gemeinwohl einsetzen und gleichzeitig von staatlicher Hilfe weitgehend unberührt bleiben. Die sorgfältige Auswahl der Projektvorhaben spiegelt das Engagement der Stiftung wider, die regionale Identität und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Mit dieser Initiative unterstreicht die Kreissparkasse Wiedenbrück ihre Verantwortung gegenüber den Menschen und Institutionen der Region und trägt dazu bei, dass sich vor Ort engagierte Organisationen auch in schwierigen Zeiten weiterhin positiv entwickeln können.

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