Zuschuss

Förderung der Stiftung der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG

Die Stiftung fördert gemeinnützige und nachhaltig ausgerichtete Projekte von Vereinen, Schulen, Kindergärten und sozialen Institutionen im Geschäftsgebiet der Bank (Region Eifel, Mosel, Hunsrück & Nahe). Anträge außerhalb dieses Gebiets werden nicht berücksichtigt.

Kinder und Jugendliche Soziales Kultur Sport Bildung Umwelt-/Naturschutz Katastrophenschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen und nachhaltig ausgerichteten Projekten, die das Leben in der Region Eifel, Mosel, Hunsrück & Nahe bereichern, nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ in den Bereichen Bildung, Kultur, Umwelt, Sport und Soziales.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Politische oder kommerzielle Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziges Projekt
  • Ansässigkeit im Geschäftsgebiet Eifel, Mosel, Hunsrück & Nahe
  • Ausgeschlossen: politische oder kommerzielle Projekte

Bewertungskriterien

  • Gemeinnützigkeit
  • Nachhaltigkeitsfokus
  • Regionale Verankerung
  • Überschaubarer Zeitrahmen

Beschreibung

Die Stiftung der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG unterstützt kontinuierlich gemeinnützige und nachhaltig orientierte Projekte im regionalen Geschäftsgebiet der Bank (Eifel, Mosel, Hunsrück & Nahe). För­derberechtigt sind eingetragene Vereine, Interessenverbände, Bildungseinrichtungen sowie soziale Institutionen. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Kinder und Jugend, Soziales, Kultur, Sport, Bildung, Umwelt-/Naturschutz, Katastrophenschutz, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Ausgeschlossen sind politische oder kommerzielle Vorhaben. Bewerbungen werden laufend entgegengenommen, wobei die Projekte nach den Kriterien Gemeinnützigkeit, Nachhaltigkeitsfokus, Regionale Verankerung und Überschaubarer Zeitrahmen bewertet werden.

Das Förderprinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ zielt darauf ab, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und langfristige Mehrwerte für die Region zu schaffen. Projekte müssen im Geschäftsgebiet ansässig sein und innerhalb eines klar definierten Zeitrahmens realisierbar sein. Antragsunterlagen enthalten Angaben zur Organisation, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Nachhaltigkeitsaspekten. Die Stiftung vergibt Mittel in Form von Zuschüssen und legt besonderen Wert auf transparente Entscheidungsprozesse durch Vorstand und Kuratorium. Interessierte Organisationen können jederzeit einen formlosen Antrag einreichen und erhalten zeitnah eine Rückmeldung über das weitere Verfahren. So trägt die Stiftung nachhaltig dazu bei, das gesellschaftliche Miteinander zu fördern und lokale Initiativen zu wirkungsvollen Bausteinen einer lebendigen Region zu machen.

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