Zuschuss

Förderung der Stiftung Dialog und soziale Gesundheit

Die Stiftung fördert bundesweit Projekte zur Stärkung sozialer Gesundheit auf lokaler Ebene, insbesondere Integrations-, Betreuungs- und Gesundheitsbegleitungsangebote (z. B. in Berlin-Reinickendorf). Ein Modell-Förderantrag steht jederzeit zum Download bereit.

Soziales Gesundheit Migration Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit), Berlin
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist die Unterstützung und Begleitung gebietsbezogener Projekte, um soziale Gesundheit durch Integrations-, Betreuungs- und Gesundheitsbegleitungsangebote in Stadtteilen zu stärken und einen offenen Dialog auf lokaler Ebene zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Projektbezug zur sozialen Gesundheit auf lokaler Ebene
  • Sitz des Projektträgers in Deutschland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Modell-Förderantrag
  2. letzter Freistellungsbescheid

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur sozialen Gesundheit
  • Interkulturelle und niedrigschwellige Zugänglichkeit
  • Passgenauigkeit für lokale Bedarfe

Beschreibung

Die Stiftung Dialog und soziale Gesundheit unterstützt bundesweit gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen bei der Durchführung gebietsbezogener Projekte, die auf die Stärkung sozialer Gesundheit in Stadtteilen abzielen. Gefördert werden insbesondere Integrations-, Betreuungs- und Gesundheitsbegleitungsangebote für Geflüchtete, Familien, Senior:innen sowie Kinder und Jugendliche. Dabei steht interkulturelle und migrationssensible Stadtteilarbeit im Mittelpunkt, um niedrigschwellige Zugänge zu schaffen und den offenen Dialog vor Ort zu fördern. Modellprojekte wie Integrationskurse, Sprachcafés mit begleitender Kinderbetreuung und psychosoziale Gesundheitsbegleitung in Berlin-Reinickendorf belegen den praxisorientierten Ansatz der Initiative.

Projektanträge können jederzeit gestellt werden, sofern der Sitz des Antragstellenden in Deutschland liegt und die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird. Als Bewertungskriterien dienen der Beitrag zur sozialen Gesundheit, die Passgenauigkeit für lokale Bedarfe sowie interkulturelle Zugänglichkeit. Zur Antragseinreichung sind der ausgefüllte Modell-Förderantrag sowie der aktuelle Freistellungsbescheid beizulegen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann einmalig oder fortlaufend gewährt werden. Durch die kontinuierliche Ausschreibung eröffnet die Initiative allen interessierten Organisationen die Möglichkeit, nachhaltige Angebote zur Stärkung des sozialen Miteinanders und der Gesundheit in ihrer Kommune zu etablieren.

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