Förderung der Stiftung Evangelische Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau
Die Stiftung finanziert über ihre Erträge die Bildungs- und Erinnerungsarbeit der Versöhnungskirche, kostenlose Veranstaltungen und Ausstellungen und unterstützt Initiativen in der Erinnerungs- und Menschenrechtsarbeit sowie das Projekt „Gedächtnisbuch für die Häftlinge des KZ Dachau“. Anfragen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Stiftung ist es, durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen die personelle und inhaltliche Fortführung und den Ausbau der Erinnerungsarbeit in der Versöhnungskirche auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau zu sichern. Dazu gehören u. a. Betreuung von NS-Opfern und Angehörigen, Begleitung von Gruppen und Schulklassen, kritische Auseinandersetzung mit dem kirchlichen Verhalten in der NS-Zeit, kostenfreie Veranstaltungen und Ausstellungen, Förderung des Gedächtnisbuchs sowie Unterstützung weiterer Initiativen und Projekte in der Erinnerungs- und Menschenrechtsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Veranstaltungen
- Ausstellungsverleih
- Projektförderung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Die Stiftung Evangelische Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau fördert ganzjährig zinsunabhängig die Bildungs- und Erinnerungsarbeit auf dem Gelände der historischen Stätte. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden kostenfreie Veranstaltungen, Ausstellungen und Führungen für Schulklassen, Gruppen und internationale Gäste finanziert. Zugleich unterstützt die Einrichtung Initiativen und Projekte in der Erinnerungs- und Menschenrechtsarbeit sowie das „Gedächtnisbuch für die Häftlinge des KZ Dachau“. Ein besonderes Anliegen ist dabei die personelle und inhaltliche Begleitung von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung und deren Angehörigen. Durch kritische Auseinandersetzungen mit kirchlichem Verhalten in der NS-Zeit leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur demokratischen Bildung in Bayern.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Projekt- und Personalaufwendungen, kostengünstigen Ausstellungsverleih sowie Veranstaltungs- und Projektförderung planen. Das Programm richtet sich insbesondere an Initiativen der historisch-politischen Bildung, Engagementgruppen für Antidiskriminierung, Freiwillige der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste sowie Träger aus Kirche und Zivilgesellschaft. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden als Zuschuss gewährt. Durch die kontinuierliche Finanzierung wird gewährleistet, dass Gedenkarbeit, kulturelle Angebote und sozialpolitische Bildungsmaßnahmen langfristig erhalten und ausgebaut werden können.
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