Zuschuss

Förderung der Stiftung Fair Chance for Children

Förderung von Bildungs- und Integrationsprojekten für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Deutschland und im Ausland. Anträge jederzeit möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Bildungs- und Integrationsprojekten, Ausstattung von Schulen und Kindergärten, Sprachförderung und Initiativen zur sozialen Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Deutschland und im Ausland.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten für Bildungs- und Integrationsmaßnahmen
  • Ausstattung von Schulen und Kindergärten
  • Sprachförderungsprogramme

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche
  • Gemeinnütziger Status der antragstellenden Organisation
  • Förderung von Bildungs- oder Integrationsprojekten

Beschreibung

Die Förderung der Stiftung Fair Chance for Children unterstützt deutschlandweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände sowie Vereine bei der Entwicklung und Durchführung von Bildungs- und Integrationsprojekten für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, benachteiligten Heranwachsenden den Zugang zu schulischer und außerschulischer Bildung zu ermöglichen, ihre sprachlichen Kompetenzen zu stärken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dabei kommen sowohl Programme zur Ausstattung von Schulen und Kindergärten als auch gezielte Sprachfördermaßnahmen zum Zuge. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch Initiativen eine flexible Projektplanung erhalten.

Gefördert werden insbesondere Sachkosten für Bildungs- und Integrationsmaßnahmen, Investitionen in Lern- und Spielmaterialien sowie Ausstattung von Betreuungsstätten. Auch Träger, die nachhaltig wirkende Programme zur sozialen Teilhabe entwickeln oder interkulturelle Begegnungen organisieren, haben Aussicht auf Zuschüsse. Voraussetzungen sind der gemeinnützige Status der antragstellenden Einrichtung und eine eindeutige Ausrichtung des Vorhabens auf benachteiligte Kinder und Jugendliche. Mit dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit leistet die Stiftung einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und eröffnet jungen Menschen neue Perspektiven.

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