Förderung der Stiftung für denkmalwerte Kirchen im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg
Die Stiftung für denkmalwerte Kirchen im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg fördert ideell und materiell die Substanzerhaltung der 21 denkmalwerten Kirchen im Tecklenburger Land. Anträge auf Zustiftungen und Spenden können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ideelle und materielle Unterstützung der Substanzerhaltung der denkmalwerten Kirchen im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg durch Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung kirchlicher und kultureller Zwecke.
Förderfähige Ausgaben
- Substanzerhaltung denkmalwerter Kirchen
- Sanierungsmaßnahmen
- Restaurierung historischer Bauteile
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Beschreibung
Die Stiftung für denkmalwerte Kirchen im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg fördert seit ihrer Gründung im Jahr 2002 die ideelle und materielle Substanzerhaltung von 21 denkmalgeschützten Kirchen im Tecklenburger Land. Als rechtsfähige kirchliche Stiftung beschafft sie Mittel zur Realisierung kirchlicher und kultureller Zwecke in Nordrhein-Westfalen. Zuschussanträge können kontinuierlich von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen oder Privatpersonen gestellt werden. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, Restaurierungen historischer Bauteile und weitere Aufwendungen zur Substanzerhaltung dieser wertvollen Kirchenbauten. Die Stiftung strebt dabei eine nachhaltig wirksame Unterstützung an, indem sie Zustiftungen und Spenden einwirbt und die Erträge ihres Stiftungskapitals ausschließlich für die Instandhaltung der denkmalwerten Kirchengemäuer nutzt.
Kirchengemeinden, kirchliche Bauämter sowie private und institutionelle Förderer im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg haben jederzeit die Möglichkeit, Fördermittel für konkrete Projekte zu beantragen. Ob Reparatur von Sandsteinfassaden, Instandsetzung historischer Fenster oder Sanierung von Dach und Turm – die Stiftung begleitet und berät bei der Antragstellung und bei der Auswahl fachgerechter Maßnahmen. Ziel ist es, das kulturelle Erbe lebendiger Gottesdienststätten auch für zukünftige Generationen zu sichern und gleichzeitig einen Beitrag zur kulturellen Identität und städtebaulichen Vielfalt im ländlichen Raum zu leisten. Interessierte Fördernde können ihre Unterstützung durch einmalige Spenden oder kontinuierliche Zustiftungen leisten, um den Fortbestand dieser einzigartigen Bauwerke langfristig zu sichern.
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