Förderung der Stiftung Gemeinschaftshilfe
Förderung gemeinnütziger und konkreter Projekte in der Konradsiedlung Regensburg zu Zwecken wie Heimatgedanke, Jugendhilfe, Umwelt- und Landschaftsschutz, Bildung, Gesundheit und Sport. Anträge jeweils bis zum 30.11. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung der Erträge der Stiftung Gemeinschaftshilfe für gemeinnützige, konkrete Projekte mit außerordentlichem Charakter, die einem der in der Stiftungssatzung festgelegten Förderzwecke entsprechen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Kosten der allgemeinen Vereinsarbeit
- Nachträgliche Förderung bereits durchgeführter Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerbegünstigte Körperschaft, Anstalt, Stiftung oder geeignete öffentliche Behörde
- Sitz in der Konradsiedlung Regensburg oder Durchführung/Nutzung der Maßnahme dort
- Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden
- Vorliegen eines konkreten Finanzierungsplans für das Projekt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsantrag (Antragsformular)
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Steuerbegünstigung
Bewertungskriterien
- Entspricht den Satzungszwecken der Stiftung
- Außerordentlicher Charakter des Projekts
- Vorliegen eines Finanzierungsplans
- Durchführung/Nutzung der Maßnahme in der Konradsiedlung
Beschreibung
Die Stiftung Gemeinschaftshilfe vergibt im Bundesland Bayern jährlich finanzielle Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in der Konradsiedlung Regensburg. Angesprochen sind steuerbegünstigte Körperschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen sowie kommunale Behörden, die ihren Sitz in der Siedlung haben oder deren Vorhaben dort stattfinden bzw. von den Anwohner:innen intensiv genutzt werden. Gefördert werden Vorhaben mit außerordentlichem Charakter in den Themenfeldern Heimatgedanke, Jugend- und Altenhilfe, Umwelt- und Landschaftsschutz, Bildung, öffentliches Gesundheitswesen sowie Sport. Die Mittel stammen aus den Erträgen der 2005 gegründeten Stiftung, die auf die Erhaltung des Vermögens der ehemaligen Warengenossenschaft Gemeinschaftshilfe zurückgeht. Das Förderziel liegt in der konkreten Umsetzung von Projekten, die ohne diesen Zuschuss nur schwer realisierbar wären, und trägt zur Stärkung des Gemeinwohls in der Konradsiedlung bei.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich mithilfe des offiziellen Zuwendungsformulars und muss jeweils bis zum 30. November eines Jahres eingereicht werden. Voraussetzung ist ein detaillierter Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Steuerbegünstigung. Nicht berücksichtigt werden allgemeine Vereinslaufkosten oder bereits abgeschlossene Maßnahmen. Bei der Auswahl orientiert sich der Stiftungsrat an Satzungszwecken, Projektcharakter und regionalem Bezug. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist nicht zulässig. Die Entscheidung über die Vergabe fällt in der Regel im Dezember, wobei in begründeten Ausnahmefällen auch kurzfristige Förderzusage möglich ist. Durch diese transparente und zielgerichtete Förderung werden innovative und nachhaltige Initiativen in der Konradsiedlung gestärkt.
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