Zuschuss

Förderung der Stiftung Glauben Leben im Bistum Trier

Förderung kirchlicher Erziehungs-, Bildungs- und Jugendseelsorgeprojekte im Bistum Trier. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung Glauben Leben unterstützt die Erziehungs- und Bildungsarbeit in kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen, Fach- und Fachhochschulen. Sie fördert zudem die Familien- und Erwachsenenbildung, Jugendarbeit sowie kulturelle und pastorale Angebote im Bistum Trier. Schwerpunkte liegen auf Maßnahmen der Jugendseelsorge und der Glaubenskommunikation, wobei innovativen Initiativen besonderes Augenmerk gilt.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Bistum Trier
  • Katholische Einrichtung (Pfarrei, Dekanat, Verband, Ordensgemeinschaft)
  • Öffentliche Mittel sind vorrangig zu nutzen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterschriebener Antrag
  2. Beschreibung des Maßnahmenziels und -ablaufs
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Innovativität des Projekts
  • Beitrag zur Jugendseelsorge und Glaubenskommunikation

Beschreibung

Im Bistum Trier fördert die Stiftung Glauben Leben kirchliche Projekte in den Bereichen Erziehung, Bildung und Jugendseelsorge. Gefördert werden Initiativen in kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen, Fach- und Fachhochschulen sowie Maßnahmen der Familien- und Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und kulturellen Angebote. Besondere Aufmerksamkeit gilt innovativen Ansätzen zur Glaubenskommunikation und Jugendseelsorge. Antragsberechtigt sind Pfarreien, Dekanate, Verbände, Ordensgemeinschaften und weitere katholische Einrichtungen mit Sitz im Bistum Trier. Die Mittel werden als Zuschuss gewährt; öffentliche Finanzierungsquellen sind vorrangig zu nutzen. Anträge können fortlaufend und ganzjährig eingereicht werden, eine feste Frist besteht nicht.

Für die Antragstellung ist ein unterschriebener Förderantrag einzureichen, dem eine Beschreibung des Maßnahmenziels und -ablaufs sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beiliegen müssen. Bewertungskriterien sind vor allem die Innovationskraft des Projekts sowie sein Beitrag zur Jugendseelsorge und zur Vermittlung des Glaubens. Die beantragenden Organisationen müssen als gemeinnützig anerkannt sein und ihren Sitz im Fördergebiet Rheinland-Pfalz haben. Durch die Unterstützung sollen nachhaltige Impulse für Bildungs- und Kulturarbeit gesetzt sowie das Engagement Jugendlicher und Erwachsener in pastoralen Zusammenhängen gestärkt werden. Interessierte katholische Träger im Bistum Trier erhalten damit eine kontinuierliche Fördermöglichkeit, um zukunftsweisende Konzepte für Glaubens- und Bildungsarbeit umzusetzen.

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