Zuschuss

Förderung der Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg

Die Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg fördert kirchliche, religiöse, mildtätige und gemeinnützige Projekte der Pfarrei Märtyrer von Berlin in Berlin-Charlottenburg. Zuwendungen werden auf Antrag gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Soziales Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Berlin
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung und Unterstützung der Gemeindearbeit sowie kirchlicher, religiöser, mildtätiger und gemeinnütziger Anliegen der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg (heute: Pfarrei Märtyrer von Berlin in Berlin-Charlottenburg).

Förderfähige Ausgaben

  • Erhalt, Ausbau und Unterhalt von Liegenschaften in pastoraler oder mildtätiger Nutzung
  • Pastorale Aufgaben
  • Bezahlung von kirchlichen Mitarbeitern und Honorarkräften
  • Aus- und Fortbildung von kirchlichen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern
  • Unterstützung der Caritasarbeit

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Zuwendungsantrags durch die katholische Kirchengemeinde bzw. deren Rechtsnachfolgerin
  • Kein Rechtsanspruch auf Zuwendung

Beschreibung

Die Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg unterstützt seit ihrer Anerkennung 2013 kirchliche, religiöse, mildtätige und gemeinnützige Vorhaben in Berlin-Charlottenburg. Gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen der katholischen Kirchengemeinde Märtyrer von Berlin in Berlin-Charlottenburg können fortlaufend Anträge auf Zuschüsse stellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, wodurch jede Zuwendung im Ermessen der Stiftung liegt. Zielgerichtet trägt die Förderung dazu bei, die Gemeindearbeit langfristig zu sichern und die Basis für karitative und pastorale Aufgaben kontinuierlich zu stärken.

Gefördert werden unter anderem Projekte zum Erhalt, Ausbau und Unterhalt von Liegenschaften in pastoraler oder mildtätiger Nutzung sowie die Umsetzung pastoraler Aufgaben, sofern diese nicht durch das Erzbistum Berlin getragen werden. Zudem werden Personalkosten für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, die Aus- und Fortbildung kirchlicher Kräfte und ehrenamtlicher Helfer:innen sowie gemeinnützige Caritas-Projekte unterstützt. Antragsteller:innen müssen den Zuwendungsantrag über die katholische Kirchengemeinde bzw. deren Rechtsnachfolgerin einreichen und können jederzeit eine Förderung beantragen. Die Stiftung bietet eine verlässliche Finanzierungsquelle für Initiativen, die das soziale und spirituelle Leben der Gemeinde maßgeblich bereichern.

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