Förderung der Stiftung Himmelfahrtskirche Pasing
Die Stiftung Himmelfahrtskirche Pasing unterstützt den Unterhalt und die Erhaltung der Himmelfahrtskirche (Gebäude, Orgel, Einrichtung, liturgische Geräte) sowie die Förderung hilfsbedürftiger Personen aus der Gemeinde und die seelsorgerliche Tätigkeit. Zustiftungen sind ab 500 € möglich und steuerlich absetzbar. Anträge bzw. Zuwendungen können jederzeit erfolgen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterhalt und Erhaltung der Himmelfahrtskirche (Gebäude, Orgel, Einrichtung, liturgische Geräte) sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen aus der Gemeinde und Förderung der seelsorgerlichen Tätigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäudeerhaltung
- Orgelwartung
- Einrichtungs- und Geräteinstandhaltung
- Soziale Unterstützungsleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zustiftung ab 500 Euro
- Zuwendungen müssen gemeinnützig für kirchliche und soziale Zwecke eingesetzt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kontaktformular
- Steuerbescheinigung
- Testamentarische Verfügung (bei Vermächtnissen)
Beschreibung
Die Stiftung Himmelfahrtskirche Pasing widmet sich dem langfristigen Erhalt eines herausragenden Jugendstilbaus im Münchner Westen. Sie fördert den baulichen Unterhalt der Himmelfahrtskirche, die Pflege und Wartung der historischen Orgel sowie die Instandhaltung von Einrichtung und liturgischen Geräten. Darüber hinaus nutzt die Stiftung ihre Erträge, um hilfsbedürftige Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Pasing zu unterstützen und Pfarrer:innen in ihrer seelsorgerischen Tätigkeit zu entlasten. Als Ergänzung zu regelmäßigen Spenden sichert sie die Zukunft der Gemeinde, indem sie Zustiftungen ab 500 Euro entgegennimmt und das Stiftungskapital dauerhaft bewahrt. Dank der Gemeinnützigkeit und der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren Zustifter:innen und Vermächtnisgeber:innen gleichermaßen von finanziellen Vorteilen.
Zuwendungen können jederzeit erfolgen und fließen ausschließlich in kirchliche und soziale Projekte innerhalb der Gemeinde. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen in Bayern. Förderfähige Ausgaben umfassen die Gebäudeerhaltung, Orgelwartung, Einrichtungs- und Geräteinstandhaltung sowie soziale Unterstützungsleistungen für bedürftige Gemeindemitglieder. Zur Antragstellung werden das ausgefüllte Kontaktformular, eine Steuerbescheinigung und gegebenenfalls eine testamentarische Verfügung benötigt. Die unabhängige Stiftungsaufsicht übernimmt der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Mit ihrem Beitrag tragen Zustifter:innen dazu bei, die Himmelfahrtskirche Pasing als lebendigen Ort der Begegnung und spirituellen Begleitung auch für kommende Generationen zu sichern.
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