Zuschuss

Förderung der Stiftung Himmelsthür – damit Leben gelingt

Die Stiftung Himmelsthür unterstützt fortlaufend Projekte zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, insbesondere inklusive Kultur- und Freizeitangebote sowie barrierefreie Ausstattung, wenn öffentliche Mittel nicht ausreichen.

Soziales Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Förderung der Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Unterstützung inklusiver Kultur- und Freizeitangebote, barrierefreier Ausstattung und sonstiger Projekte, um Benachteiligungen auszugleichen, wo öffentliche Gelder nicht ausreichend vorhanden sind.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt zur Teilhabe/Inklusion von Menschen mit Behinderungen
  • Nachweis, dass öffentliche Mittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen
  • Sitz der Antragstellenden in Deutschland

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Bedarfsdeckung für Menschen mit Behinderungen
  • Eignung des Projekts zur Förderung von Inklusion
  • Finanzierungsplan und Verwendung öffentlicher Mittel

Beschreibung

Die Stiftung Himmelsthür fördert fortlaufend Initiativen in Niedersachsen, die die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorantreiben. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Unternehmen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen, sofern der Sitz in Deutschland liegt. Im Fokus stehen inklusive Kultur- und Freizeitangebote ebenso wie barrierefreie Ausstattungsmaßnahmen, die dazu beitragen, Benachteiligungen auszugleichen, wenn öffentliche Mittel nicht ausreichen. Mit diesem Zuschussprogramm unterstützt die Stiftung ein vielfältiges Spektrum sozialer und kultureller Vorhaben und stärkt damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratisches Engagement.

Einreichende Projektträger:innen müssen nachweisen, dass öffentliche Fördermittel zur Umsetzung nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und ein konkreter Bedarf bei Menschen mit Behinderungen besteht. Beurteilungskriterien umfassen die Qualität des Inklusionskonzepts, die Relevanz für die Zielgruppe sowie einen detaillierten Finanzierungsplan unter Berücksichtigung öffentlicher Mittel. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung ermöglicht wird. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, zur Umsetzung kreativer Kulturprojekte sowie zu niedrigschwelligen Freizeitangeboten. So entsteht Raum für Teilhabe und eigene Gestaltungsspielräume, die Menschen mit Behinderungen langfristig stärken und Integration leben.

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