Förderung der Stiftung Hoffmann/Sprenger (M.U.T. – Miteinander, Minderheiten, Migration, Umwelt, Tradition)
Die Stiftung Hoffmann/Sprenger fördert gemeinnützige Organisationen in den Bereichen Miteinander/Minderheiten/Migration, Umwelt sowie Tradition in Hamburg und Schleswig-Holstein. Anträge können jederzeit gestellt werden; Entscheidungen erfolgen zweimal jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Organisationen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§53 AO), zur Volks- und Berufsbildung, zur Kunst und Kultur sowie zum Naturschutz, zur Landschaftspflege und zur Pflege von Tradition und Heimat.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Satzung oder Freistellungsbescheid
- Regionalbezug bei Kunst-, Kultur- und Naturschutzprojekten in Hamburg oder Schleswig-Holstein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzielles Gesamtvolumen
- Geplante Verwendung
- Beschreibung der Maßnahme
- Ort der Umsetzung
- Umsetzungszeitraum
- Durchführende und Mitwirkende
- Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit
Bewertungskriterien
- Ausrichtung an den Stiftungszweck
- Regionalbezug für Umwelt- und Kulturprojekte
- Bevorzugung kleiner Projekte mit vollständiger Finanzierung
Beschreibung
Förderinitiative für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit
Die Stiftung Hoffmann/Sprenger unterstützt gemeinnützige Organisationen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt auf Miteinander, Minderheiten, Migration, Umwelt und Tradition. Gefördert werden Projekte zur Hilfe für hilfsbedürftige Personen (§ 53 AO), zur Volks- und Berufsbildung, zur Kunst und Kultur sowie zum Natur- und Landschaftsschutz. Dabei bevorzugt die Stiftung kleinere Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit realisiert werden können, um sicherzustellen, dass der Beitrag der Stiftung einen wesentlichen Anteil von mindestens 80 % bis 100 % der Gesamtfinanzierung ausmacht. Die Auswahl orientiert sich an der Ausrichtung an den Stiftungszwecken und dem regionalen Bezug der Vorhaben.
Bewerbung und Entscheidungsablauf
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Der Stiftungsvorstand trifft in zwei Sitzungen pro Jahr Förderentscheidungen. Zur Antragstellung sind eine verbindliche Projektbeschreibung, das gesamte Finanzvolumen, die geplante Mittelverwendung sowie Angaben zu Maßnahme, Ort, Zeitraum, beteiligten Personen und Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit gelten Satzung oder Freistellungsbescheid; für Kultur- und Naturschutzvorhaben ist ein eindeutiger Regionalbezug erforderlich. Die Bewertung legt besonderen Wert auf die Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, die Nachhaltigkeit der Umsetzung und die Vollfinanzierung kleinerer Projekte. Die Fördersumme deckt 80 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten ab. Interessierte Organisationen erhalten eine sachliche und transparente Prüfung, die Motivation zu weiterführendem Engagement bietet.
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