Zuschuss

Förderung der Stiftung Kinderglück (Förderantrag)

Die Stiftung Kinderglück bietet eine allgemeine Fördermöglichkeit über einen Förderantrag. Über einen Schnell-Check kann die Förderfähigkeit geprüft und anschließend der Antrag ausgefüllt und eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Gesundheit Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zugunsten sozial benachteiligter und vernachlässigter Kinder und Jugendlicher in Deutschland.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Deutschland
  • Freie, gemeinnützige Organisation
  • Projekt kommt Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre zugute
  • Projekt fördert sozial benachteiligte und vernachlässigte Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Die Stiftung Kinderglück eröffnet gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften und Interessenverbänden in Deutschland die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Projekte zugunsten sozial benachteiligter und vernachlässigter Kinder und Jugendlicher bis 17 Jahre zu beantragen. Über einen praxisnahen Schnell-Check lässt sich die Förderfähigkeit unkompliziert prüfen, bevor der vollständige Antrag eingereicht wird. Die Förderung erfolgt als ungebundener Zuschuss und steht dauerhaft zur Verfügung, sodass Initiativen ganzjährig Projektideen im Bereich Bildung, Gesundheit, Migration, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Aus- und Weiterbildung einreichen können.

Angestrebt wird die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen und Chancengleichheit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen. Zu den Fördervoraussetzungen zählen der Sitz der Organisation in Deutschland, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Ausrichtung des Projekts auf Kinder und Jugendliche in Krankheit, Not oder sozialer Benachteiligung. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und richtet sich an alle Institutionen, die mit innovativen Konzepten zur Teilhabe und Förderung beitragen möchten. Eine Entscheidung trifft das Kuratorium der Stiftung auf Grundlage des Antragsinhalts; anschließende Mittelverwendung und Ergebnisse werden quantitativ sowie qualitativ evaluiert, um eine zielgerichtete und wirkungsvolle Förderung sicherzustellen.

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